Abgasskandal – OLG Köln bestätigt erneut Schadensersatzanspruch gegen VW

21.03.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (61 mal gelesen)
Das OLG Köln hat in einem Hinweisbeschluss vom 1. März 2019 erneut bestätigt, dass es VW im Abgasskandal für schadensersatzpflichtig hält (Az.: 16 U 146/18).

Damit hat das OLG Köln in diesem Jahr schon zum zweiten Mal klar Stellung im Dieselskandal bezogen und sich auf Seiten der Verbraucher positioniert. Schon in einem Beschluss Anfang Januar hatte das OLG entschieden, dass die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und VW daher zum Schadensersatz verpflichtet sei.

Diese Auffassung hat das OLG Köln in seinem aktuellen Hinweisbeschluss bestätigt. Aus Gewinnstreben habe VW den Einsatz der illegalen Abschalteinrichtung verschwiegen, um so Schwierigkeiten bei der Typengenehmigung oder Zulassung zu umgehen. Auch die Kunden seien durch das Verschweigen der Abschalteinrichtungen getäuscht worden, da sie Fahrzeuge mit manipulierten Abgaswerten vermutlich nicht gekauft hätten. Die Kunden seien vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und hätten Anspruch auf Schadensersatz.

„VW hat im Abgasskandal immer wieder versucht, verbraucherfreundliche Urteile durch Oberlandesgerichte mit entsprechender Signalwirkung zu vermeiden. Daher wurden viele Verfahren noch kurzfristig abgesagt und die Parteien haben sich noch außergerichtlich geeinigt. Inzwischen gehen die Oberlandesgerichte vermehrt dazu über, ihre Rechtsauffassung in Hinweisbeschlüssen darzulegen. Auch dadurch bekommen Schadensersatzklagen gegen VW zusätzlichen Rückenwind“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Nicht nur das OLG Köln hat klargestellt, dass es Schadensersatzansprüche im Dieselskandal für gerechtfertigt hält. Auch das OLG Oldenburg äußerte sich Ende 2018 ähnlich, so das VW die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückzog. Zuletzt machte auch das OLG Karlsruhe Anfang März deutlich, dass es VW aufgrund der Abgasmanipulationen für schadensersatzpflichtig hält. Zudem stellte auch der BGH fest, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen.

„Die Rechtsprechung ist im Abgasskandal inzwischen klar auf Seiten der geschädigten Verbraucher. Schadensersatzansprüche gegen VW können in der Regel auch noch geltend gemacht werden. Die Verjährung der Ansprüche tritt erst Ende 2019 ein“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

 

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