Abgasskandal: Porsche muss Cayenne zurücknehmen
Nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 25.10.2018 muss Porsche einen Cayenne Diesel zurücknehmen und dem Kläger knapp 60.000 Euro zahlen (Az.: 6 O 175/17).
Der Kläger hatte einen Porsche Cayenne Diesel Baujahr 2014 mit der Schadstoffklasse Euro 6 gekauft. Für dieses Modell hatte das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Daraufhin forderte der Kläger Schadensersatz und hatte Erfolg.
Das Landgericht Stuttgart kam zu der Überzeugung, dass Porsche eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet habe. Dafür spreche schon ein Schreiben des Sportwagenherstellers an den Kläger. Dabei wurde mitgeteilt, dass ein Software-Update nötig sei, weil das Fahrzeug im realen Straßenverkehr mehr Stickoxid ausstoße als auf dem Prüfstand. Dies könne als „Zeugnis der Beklagten gegen sich selbst“ gewertet werden, so das LG Stuttgart. Porsche habe Behörden und Verbraucher durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung über die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs getäuscht. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er von der Abschalteinrichtung gewusst hätte. Der Käufer sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher einen Anspruch auf Schadensersatz, urteilte das LG Stuttgart.
„Porsche hat den 3-Liter-Dieselmotor gar nicht selbst gebaut, sondern von der Konzernschwester Audi bezogen. Insoweit dürfte dieses Urteil auch für Kunden von Audi oder VW interessant sein, in denen dieser Motor verbaut ist“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte im Berufungsverfahren noch gekippt werden. Rechtsanwalt Cäsar-Preller glaubt aber nicht, dass es Porsche auf ein Urteil eines Oberlandesgerichts ankommen lassen wird. „Eine verbraucherfreundliche Entscheidung eines OLG hätte noch größere Bedeutung. VW hat im Abgasskandal derartige Urteile überwiegend vermieden“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
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