Abgasskandal: Schadensersatz beim Porsche Macan Diesel

22.01.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (56 mal gelesen)
Der Abgasskandal hat Porsche fest im Griff. Das Landgericht Dortmund stellte mit Urteil vom 15. Januar 2019 fest, dass Porsche aufgrund der Abgasmanipulationen beim Porsche Macan S mit 3-Liter-Diesemotor schadensersatzpflichtig ist (Az.: 12 O 262/17).

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte im Mai 2018 für rund 53.000 Porsche Macan mit 3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6 einen verpflichtenden Rückruf angeordnet, nachdem die Behörde unzulässige Abschalteinrichtungen bei dem Modell entdeckt hatte. Porsche muss die Abschalteinrichtungen entfernen und ein Software-Update aufspielen.

Betroffene Käufer eines Porsche Macan müssen sich mit diesen Maßnahmen aber nicht abspeisen lassen, sondern können auch Schadensersatzansprüche gegen Porsche geltend machen. Nach dem Landgericht Kiel hat nun auch das Landgericht Dortmund entschieden, dass sich Porsche aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat.

In Dortmund wurde die Klage eines Käufers verhandelt, der im Jahr 2014 einen Porsche Macan erworben hatte. Aufgrund der Abgasmanipulationen machte er Schadensersatzansprüche gegen Porsche geltend. Das LG Dortmund gab der Klage weitgehend statt. Porsche habe sich die EU-Typengenehmigung nach der Abgasnorm Euro 6 erschlichen. Ohne die unzulässigen Abschalteinrichtungen hätten die erforderlichen Grenzwerte nicht eingehalten werden können. Ein Käufer dürfe aber darauf vertrauen, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Regelungen entspricht und nicht der Verlust der Betriebserlaubnis drohen könnte. Durch das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten habe Porsche die Käufer vorsätzlich sittenwidrige geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, so das LG Dortmund.

„Das Urteil ist nicht nur für Porsche-Fahrer interessant, sondern auch für Kunden von VW oder Audi, die Fahrzeuge mit diesem Motortyp erworben haben. Sie haben gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller durchsetzen zu können, weil sie durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

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