Abgasskandal – Schadensersatzansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen

26.07.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (430 mal gelesen)
„Es gibt keinen Grund zu warten. Schadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal sollten jetzt geltend gemacht werden“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden.

Die Rechtsprechung im Abgasskandal hat sich sehr verbraucherfreundlich entwickelt. Quer durch die Republik haben die Landgerichte den geschädigten Autokäufern Schadensersatz zugesprochen, weil sie durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden seien. VW stehe dafür in der Verantwortung und sei deshalb zum Schadensersatz verpflichtet. Diese Rechtsprechung wird inzwischen auch durch Oberlandesgerichte bestätigt. Binnen kurzer Zeit verurteilten sowohl das OLG Koblenz als auch das OLG Köln und das OLG Karlsruhe VW zu Schadensersatz. Hinzu kommt ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, das einen Händler zur Nachlieferung eines neuen mangelfreien VW Tiguan verpflichtet.

„Die Urteile der Oberlandesgerichte kommen zum richtigen Zeitpunkt. Sie sind auch für andere Gerichte wegweisend und sorgen für zusätzlichen Rückenwind bei Schadensersatzklagen im Dieselskandal“, so der Wiesbadener Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Die Chancen für die Verbraucher stehen besser denn je und deshalb sollten sie die Geltendmachung ihrer Schadensersatzansprüche auch nicht mehr auf die lange Bank schieben. Denn: Schadensersatzansprüche gegen VW verjähren in der Regel am 31. Dezember 2019. Bis dahin müssen die Forderungen spätestens geltend gemacht werden.

Abmeldung von der Musterklage gegen VW

Besser ist es jedoch jetzt Klage einzureichen, um erst gar nicht unter Zeitdruck zu geraten. „Das vom Abgasskandal betroffene Fahrzeug verliert jeden Tag weiter an Wert. Ein Grund mehr, die Ansprüche jetzt geltend zu machen“ so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Auch Verbraucher, die sich bereits der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, können sich bis zum 30. September wieder abmelden und individuell klagen. Für die Einzelklage sprechen vor allem zwei Gründe. Erstens wird allgemein damit gerechnet, dass erst in ca. vier Jahren eine rechtskräftige Entscheidung im Musterverfahren gefällt wird. Die Einzelklage führt deutlich schneller zum Ziel.

Zweitens ist es völlig offen, wie die Entscheidung im Musterfahren am OLG Braunschweig ausfallen wird. Das OLG Braunschweig hat jedenfalls Anfang Juli die Zulässigkeit einiger Feststellungsziele der Musterklage angezweifelt, während sich fast zeitgleich andere Oberlandesgerichte auf Seiten der Verbraucher positioniert haben. Cäsar-Preller: „Braunschweig hat sich für Verbraucher bisher nicht als guter Standort für Schadensersatzklagen im Abgasskandal erwiesen.“ 

Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

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