Abgasskandal – Vorgehen bei angekündigter Stilllegung des Fahrzeugs

08.02.2018, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (108 mal gelesen)
Software-Update aufspielen lassen oder die Stilllegung des Fahrzeugs mit Schummel-Software riskieren? In dieser Frage spiegelt sich das Dilemma vieler vom Abgasskandal betroffener Autofahrer wider.

Einerseits wollen sie das Update nicht aufspielen lassen, weil sie negative Auswirkungen auf den Motor befürchten, auf der anderen Seite kann ihnen der Entzug der Zulassung drohen, wenn sie das Update nicht aufspielen lassen.

Das Problem wird für verschiedene Fahrzeuge mit dem Betrugsmotor EA 189 nach und nach akut. 18 Monate hatten die Fahrzeughalter nach der Freigabe des Software-Updates durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Zeit, ihren Wagen in die Werkstatt zu bringen. Als erstes war der VW Amarok an der Reihe, für den es im Frühling 2016 ein Update gab. Andere Modelle wie der Audi A4 oder VW Golf folgen. Nach und nach werden immer Modelle mit der Schummel-Software hinzukommen. 

Müssen die betroffenen Fahrzeughalter mit ihrem Wagen nun schnell in die Werkstatt, um die Stilllegung zu vermeiden? Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden beruhigt: „Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Auch nicht in Sachen Abgasskandal.“ Das KBA habe zwar die Empfehlung ausgesprochen, Fahrzeuge ohne Software-Update stillzulegen, die Entscheidung liege aber letztlich im Ermessen der unterschiedlichen Zulassungsbehörden. „Das kann beispielsweise bedeuten, dass einem VW Amarok in der einen Stadt die Stilllegung droht, wenn das Update nicht aufgespielt wird, in einer anderen Stadt aber nicht“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Doch der Verlust der Zulassung ist kein Lotteriespiel und sollte auch nicht vom Wohlwollen der Zulassungsstellen abhängen. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: „Wer das Software-Update nicht aufspielen lassen möchte, sollte gegen Händler oder Hersteller auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags klagen. Solange ein Zivilverfahren läuft, bestehen gute Aussichten, dass die Behörden auf eine Stilllegung verzichten.“ Hintergrund ist, dass die rechtliche Position der geschädigten Verbraucher in einem möglichen Verfahren durch das Aufspielen des Updates nicht verschlechtert werden soll. Denn neben den unklaren Auswirkungen des Updates auf den Motor, können sich Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche durch die Installation des Updates verschlechtern.

Erhält der Fahrzeughalter nun dennoch Post von seiner Zulassungsbehörde, sollte Ruhe bewahrt und die richtigen rechtlichen Schritte eingeleitet werden, um die Stilllegung zu vermeiden, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Den Betroffenen wird zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt. Dabei kann erklärt werden, dass noch ein Zivilprozess gegen Händler und / oder Hersteller anhängig ist. Während dieser Zeit sollten keine Veränderungen an dem Fahrzeug vorgenommen werden, um eine Begutachtung vor und nach dem Update zu ermöglichen. „Unter diesem Aspekt verzichten viele Behörden zunächst auf die Stilllegung. Ansonsten kann gegen die Stilllegung immer noch geklagt werden“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.
 

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