Abgasskandal (VW-AUDI-SEAT-Skoda): Vorgehen der Autokäufer

20.11.2015, / Lesedauer ca. 3 Min. (341 mal gelesen)
In den letzten Wochen wurden unsere Publikationen in den diversen Internetpräsenzen mehr als 2.000 mal aufgerufen. Das Interesse der Betroffenen Autokäufer ist daher ganz erheblich.  Die Einstandsverpflichtungen des Konzerns scheinen zwischenzeitlich mehr und mehr anerkannt zu werden. Für die USA gibt es mittlerweile ein Angebot über Gutscheine im Wert von 1.000 $, vollkommen unabhängig von der weiteren Behandlung. Leider hat der Konzern bislang ein solches Angebot auf seinem Heimatmarkt, Deutschland, nicht unterbreitet. Dieses wird vielfach als sehr bedauerlich angesehen, insbesondere, weil dadurch die Kunden in verschiedenen Ländern unterschiedlich behandelt würden.

Für Käufer der betroffenen Fahrzeuge gibt es zwei Grundoptionen, wie vorgegangen werden kann

Rückgabe des Fahrzeuges mit Kaufpreiserstattung
Beibehaltung des Fahrzeuges mit Ausgleich der Wertminderung und sonstiger Kosten

Die Möglichkeiten dieser beiden grundsätzlichen Vorgehensweisen haben für den betroffenen Autokäufer natürlich unterschiedliche Auswirkungen. Deshalb stellen wir Ihnen diese Möglichkeiten nachstehend im Einzelnen vor.


Rückgabe des Fahrzeuges mit Kaufpreiserstattung

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass eine Rückgabe des Fahrzeuges gegen eine Kaufpreiserstattung in Betracht kommt. Diese Maßnahme muss sich nicht gegen den Verkäufer handeln, sondern kann grundsätzlich auch gegenüber dem VW-Konzern bestehen. Ein solcher Anspruch würde sich darauf stützen, dass in Anbetracht der verwendeten Software der Manipulationsvorwurf gegenüber dem VW-Konzern besteht. Welche Fahrzeuge betroffen sind, kann jederzeit anhand der FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) überprüft werden. Wird ein solcher Schadensersatzanspruch wegen der Manipulation geltend gemacht, ist grundsätzlich der entstandene Schaden zu erstatten.  Diese Vorgehens weise hat aber nicht nur Vorteile. Hier können auch Nachteile  bei der Berechnung des Schadens auftreten.

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Beibehaltung des Fahrzeuges mit Ausgleich der Wertminderung und sonstiger Kosten


Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Sie das Fahrzeug behalten und den Minderwert des Fahrzeuges ermitteln. Es besteht eine weit verbreitete Auffassung, dass aufgrund des Abgasskandals das Fahrzeug auch nur mit einem schlechteren Wert wieder veräußert werden kann. Dieses hängt damit zusammen, dass viele erwarten, dass am Markt die Bereitschaft für eines der betroffenen Fahrzeuge aus dem VW-Konzern Geld zu bezahlen sinken wird. Weitergehend wird befürchtet, dass die Veränderungen am Motor dazu führen werden, dass das Fahrzeug entweder eine schlechtere Leistung bringen wird oder einen höheren Dieselverbrauch aufzuweisen haben wird. Aus Mandantengesprächen liegen uns auch bereits Fälle vor, in denen Betroffene versucht haben, das Fahrzeug zu verkaufen, sich aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Käufer gefunden hat. Diese Vorgehensweise ist gegenüber der Möglichkeit der Rückgabe des Fahrzeuges abzuwägen.


Abwägung nach dem jeweiligen Käuferwunsch

Die hier aufgeführte Darstellung stellt keine vollständige Abhandlung dar. Die Vorstellungen der bereits von uns vertretenen Mandanten sind unterschiedlich. Je nach Alter des Fahrzeuges und er zurückgelegten Wegstrecke kann einmal die Rückgabe des Fahrzeuges, ein anders Mal die Geltendmachung der Minderung vorteilhafter sein. Für jeden von uns vertretenen Mandanten wägen wir die jeweilige Situation ab.


Käuferliste

Betroffene können sich in der von uns initiierten Käuferliste eintragen. Der Eintrag ist für alle Beteiligten unverbindlich. Im Rahmen unserer Einschätzung informieren wir Sie dann über weiter Entwicklungen.

zum Eintrag in die Käuferliste :

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