Abgasskandal: VW gerät zunehmend unter Druck

06.08.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (80 mal gelesen)
Im VW-Konzern zog man sich im Abgasskandal immer gerne darauf zurück, erst am 18. September 2015 durch die US-Behörden von den Abgasmanipulationen erfahren zu haben. Doch so überraschend kam die Nachricht für die Konzernspitze nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung nicht.

Demnach haben bereits zuvor führende Juristen, Kontrolleure und Motorentwickler davor gewarnt, dass die Lage außer Kontrolle geraten könnte. Dabei beruft sich das Blatt auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Interne VW-Dokumente belegen demnach, dass bei Volkswagen aufgrund der Abgasmanipulationen schon vor dem 18. September 2015 die Luft „gebrannt“ hat. In einer internen Mail vom 13. September soll beispielsweise davor gewarnt worden sein, dass schon kurzfristig mit einer Klage in den USA zu rechnen sei und die Konflikte mit den Umweltbehörden nicht beigelegt werden konnten. Weitere Mails mit ähnlichen Inhalt sollen intern kursiert haben. Zudem gab es immer wieder schon Berichte und Hinweise, wonach die Konzernspitze schon deutlich früher über die Abgasmanipulationen informiert war.

Für VW und die klagenden Aktionäre, die nach Bekanntwerden des Abgasskandals viel Geld verloren haben, ist es von großer Bedeutung, wann die VW-Spitze Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte. Die Aktionäre werfen dem Konzern vor, zu spät im Rahmen seiner Ad-hoc-Mitteilungspflichten informiert und sich damit schadensersatzpflichtig gemacht zu haben.

„Volkswagen hat sich gegenüber den Aktionären aber auch gegenüber den Verbrauchern immer wieder darauf berufen, von den Abgasmanipulationen nichts gewusst zu haben, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. Dabei verdichten sich die Hinweise, dass die Konzernspitze schon deutlich früher als eingeräumt im Bilde war. An einer transparenten Aufarbeitung war man in Wolfsburg offenbar nicht interessiert“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden, der sowohl Aktionäre als auch Verbraucher im Abgasskandal vertritt.

Schadensersatzklagen räumt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gute Chancen ein. Ob die Aktionäre einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wird demnächst in einem Musterverfahren geklärt. Geschädigte Verbraucher müssen ihre Ansprüche individuell durchsetzen. Aber auch hier entscheiden immer mehr Gerichte zu Gunsten der Verbraucher.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

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