Abgasskandal: VW Golf-Fahrer erhält Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück

07.03.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (56 mal gelesen)
LG Augsburg: VW habe sich im Abgasskandal schadenersatzpflichtig gemacht und habe auch keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung.

Das Landgericht Augsburg ließ ein weiteres Mal keinen Zweifel aufkommen: VW habe sich im Abgasskandal schadenersatzpflichtig gemacht und habe auch keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Das hat das LG Augsburg mit Urteil vom 5. Dezember 2018 entschieden (Az.: 021 O 3267/17).

Das LG Augsburg stellte fest, dass ein Autohersteller, der zur Beeinflussung der Abgaswerte nach der Euro 5 Norm in einer Vielzahl von Fällen zur Umsatz- und Gewinnsteigerung eine Manipulationssoftware einsetzt, sittenwidrig handelt und der Käufer ein mangelhaftes Fahrzeug erhält. Bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags müsse sich der Käufer daher keinen Nutzungsersatz anrechnen lassen.

„Es ist nicht das erste Mal, dass das LG Augsburg derart klare Worte findet. Schon im November 2018 hatte es entschieden, dass VW einen von den Abgasmanipulationen betroffenen Golf zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung habe VW nicht. Diese Auffassung hat das Gericht nun mit einem weiteren Urteil unterstrichen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

In dem Verfahren vor dem LG Augsburg hatte der Kläger im Jahr 2010 einen VW Golf TDI gekauft. Als sich herausstellte, dass der Pkw vom Abgasskandal betroffen ist, verlangte der Kläger die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das LG Augsburg gab der Klage statt. VW habe die Abgaswerte in einer Vielzahl von Fällen zur Umsatz- und Gewinnsteigerung manipuliert. Der Kläger habe dadurch ein mangelhaftes Auto erhalten und sei sittenwidrig geschädigt worden. Daher habe er einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Einen Nutzungsersatz müsse sich der Kläger nicht anrechnen lassen, denn dies würde zu einer unangemessenen und damit treuwidrigen Entlastung des deliktisch handelnden Schädigers führen, so das LG Augsburg.

„Das Urteil zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen. Dabei ist die Rechtsprechung des LG Augsburg nur konsequent und dem Gedanken des Schadensersatzes nach einer sittenwidrigen Schädigung würde widersprochen, wenn VW einen Nutzungsersatz vom Kaufpreis abziehen und das Fahrzeug dann noch weiterverkaufen kann“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Ansprüche gegen VW können auch nach wie vor geltend gemacht werden und sind noch nicht verjährt.

 

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