Abgasskandal VW Passat: LG Erfurt spricht geschädigtem Käufer Schadensersatz zu

06.02.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (118 mal gelesen)
Volkswagen muss dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Passat den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Erfurt mit Urteil vom 14. Dezember 2018 festgestellt (Az.: 9 O 875/18).

Das Gericht entschied, dass der Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und VW deshalb zum Schadensersatz verpflichtet sei.

Der Kläger hatte den VW Passat Diesel mit dem Motor des Typs EA 189 bei einem Händler gekauft. Das Fahrzeug ist vom Dieselskandalbetroffen. Durch die Manipulation der Motorsteuerungssoftware habe der Käufer einen Vermögensschaden erlitten, führte das LG Erfurt aus. Dieser Schaden sei auch durch das Aufspielen eines Software-Updates zumindest nicht vollständig beseitigt worden, weil das Software-Update zu einem höheren Verschleiß des Motors oder auch einem höheren Wartungsaufwand führen könne. Ob tatsächlich ein erhöhter Verschleiß des Motors auftrete, lasse sich zuverlässig nur durch eine Langzeitbeobachtung feststellen. Diese sei dem Käufer allerdings nicht zumutbar. Im Ergebnis sei das Fahrzeug mit einer erheblichen Wertminderung behaftet. Zudem lasse sich der Pkw durch den Dieselskandal schlechter weiterverkaufen, so dass es nur noch einen geringeren Wert aufweise und der Käufer wirtschaftlich geschädigt worden sei.

Den Schaden habe VW durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig herbeigeführt. Volkswagen müsse das Fahrzeug deshalb zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten, so das LG Erfurt mit noch nicht rechtskräftigen Urteil.

„Das Landgericht Erfurt liegt mit seiner Rechtsprechung auf der Linie vieler anderer Gerichte, die VW im Abgasskandal in der Schadensersatzpflicht sehen. Die Urteile zeigen, dass gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen, weil der Autobauer seine Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. In vielen Fällen sind diese Ansprüche auch noch nicht verjährt, sondern können nach wie vor geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

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