Abmahn-Anwälte wieder unterwegs – nicht einschüchtern lassen!
30.12.2009, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 2 Min. (3141 mal gelesen)
Abmahn-Anwälte haben Hochkonjunktur...
Wer im Internet wissentlich oder unwissentlich eine Urheberrechtsverletzung begeht, auf den kommen horrende Kosten zu – so hört man stets in allen Medien. Das jedoch nicht jede Abmahnung rechtmäßig ist, wissen nur die wenigsten. Fest steht: Viele Rechtsanwälte, die im Namen von Unternehmen Internetnutzer abmahnen, bedienen sich allzu häufig zumindest sehr umstrittener Methoden.
Drohung mit hohen Kosten soll User zur Zahlung bewegen
In einem aktuellen Fall der GKS-Rechtsanwälte mahnen die Rechtsanwälte „Negele × Zimmel × Greuter × Beller“ für die Firma „Morphicon Limited“ aus München einen Internetnutzer ab, der ein Computerspiel heruntergeladen und verbreitet haben soll.
Die Abmahner beziehen sich in Ihren Schreiben auf verschiedene Urteile, die besagen, dass nicht nur der Nutzer eines Internetaccounts, sondern auch der Inhaber desselben für Rechtsverletzungen haftet, die von dem jeweiligen Anschluss ausgehen. Unter der Beifügung einer nicht geringen Menge von Zitaten aus solchen Urteilen versuchen sie, den Anschlussinhaber einzuschüchtern und zur Zahlung eines Pauschalbetrages (im oben genannten GKS-Fall sind es 703 €) sowie der Abgabe einer so genannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ zu bewegen.
Vorgehen der Anwälte ist weiterhin umstritten
All dies ist verbunden mit der Androhung von noch höheren Kosten, sofern der Anschlussinhaber nicht zahlen würde. Hiervon sollten sich Anschlussinhaber auf keinen Fall einschüchtern lassen! Die Haftung für von Dritten begangene Rechtsverletzungen ist noch immer nicht unstreitig und zudem sehr abhängig vom Einzelfall und kann daher nicht pauschal von den abmahnenden Anwaltskanzlei beurteilt werden.
Wichtig ist zudem, zu wissen, dass die Methode, mit der viele Anwälte an die Daten der Internetnutzer gelangen, schon von einigen Gerichten für rechtswidrig erklärt wurde, insbesondere dann, wenn man sich zum Zweck der Auskunftserteilung der Staatsanwaltschaft bedient hat.
Seit kurzem wieder erhöhte Aktivität
Seit einiger Zeit scheinen Abmahn-Anwälte wieder Hochkonjunktur zu haben – ein enormer Anstieg von Mandaten von Internetusern, die um Rechtsrat suchen, ist zumindest bei den GKS-Rechtsanwälten zu verzeichnen. Da es bei einer Abmahnung, wie schon gesagt, sehr auf den jeweiligen Einzelfall ankommt, kann auch jedem abgemahnten Internetnutzer nur geraten werden, sich so schnell wie möglich einem kompetenten Rechtsanwalt anzuvertrauen. Dieser kennt sich mit den rechtlichen Feinheiten rund um das Abmahngewerbe aus und kann für den Mandanten unter Umständen sogar erreichen, dass die Rechtswidrigkeit der Abmahnung festgestellt wird.
Aktuelle Gerichtsbeschlüsse zu Abmahnungen finden Interessierte zudem auf unserer Homepage im Downloadbereich.
Tim Geißler,
Rechtsanwalt
http://www.gks-rechtsanwaelte.de
Wer im Internet wissentlich oder unwissentlich eine Urheberrechtsverletzung begeht, auf den kommen horrende Kosten zu – so hört man stets in allen Medien. Das jedoch nicht jede Abmahnung rechtmäßig ist, wissen nur die wenigsten. Fest steht: Viele Rechtsanwälte, die im Namen von Unternehmen Internetnutzer abmahnen, bedienen sich allzu häufig zumindest sehr umstrittener Methoden.
Drohung mit hohen Kosten soll User zur Zahlung bewegen
In einem aktuellen Fall der GKS-Rechtsanwälte mahnen die Rechtsanwälte „Negele × Zimmel × Greuter × Beller“ für die Firma „Morphicon Limited“ aus München einen Internetnutzer ab, der ein Computerspiel heruntergeladen und verbreitet haben soll.
Die Abmahner beziehen sich in Ihren Schreiben auf verschiedene Urteile, die besagen, dass nicht nur der Nutzer eines Internetaccounts, sondern auch der Inhaber desselben für Rechtsverletzungen haftet, die von dem jeweiligen Anschluss ausgehen. Unter der Beifügung einer nicht geringen Menge von Zitaten aus solchen Urteilen versuchen sie, den Anschlussinhaber einzuschüchtern und zur Zahlung eines Pauschalbetrages (im oben genannten GKS-Fall sind es 703 €) sowie der Abgabe einer so genannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ zu bewegen.
Vorgehen der Anwälte ist weiterhin umstritten
All dies ist verbunden mit der Androhung von noch höheren Kosten, sofern der Anschlussinhaber nicht zahlen würde. Hiervon sollten sich Anschlussinhaber auf keinen Fall einschüchtern lassen! Die Haftung für von Dritten begangene Rechtsverletzungen ist noch immer nicht unstreitig und zudem sehr abhängig vom Einzelfall und kann daher nicht pauschal von den abmahnenden Anwaltskanzlei beurteilt werden.
Wichtig ist zudem, zu wissen, dass die Methode, mit der viele Anwälte an die Daten der Internetnutzer gelangen, schon von einigen Gerichten für rechtswidrig erklärt wurde, insbesondere dann, wenn man sich zum Zweck der Auskunftserteilung der Staatsanwaltschaft bedient hat.
Seit kurzem wieder erhöhte Aktivität
Seit einiger Zeit scheinen Abmahn-Anwälte wieder Hochkonjunktur zu haben – ein enormer Anstieg von Mandaten von Internetusern, die um Rechtsrat suchen, ist zumindest bei den GKS-Rechtsanwälten zu verzeichnen. Da es bei einer Abmahnung, wie schon gesagt, sehr auf den jeweiligen Einzelfall ankommt, kann auch jedem abgemahnten Internetnutzer nur geraten werden, sich so schnell wie möglich einem kompetenten Rechtsanwalt anzuvertrauen. Dieser kennt sich mit den rechtlichen Feinheiten rund um das Abmahngewerbe aus und kann für den Mandanten unter Umständen sogar erreichen, dass die Rechtswidrigkeit der Abmahnung festgestellt wird.
Aktuelle Gerichtsbeschlüsse zu Abmahnungen finden Interessierte zudem auf unserer Homepage im Downloadbereich.
Tim Geißler,
Rechtsanwalt
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Tim Geißler
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Rechtsanwalt Tim Geißler