Abmahnung durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller für M.I.C.M.: „3faltig“

07.03.2013, Autor: Herr Kai Jüdemann / Lesedauer ca. 2 Min. (1164 mal gelesen)
Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte nimmt Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch. Wie sollte man als Betroffener reagieren?

Im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. verschickt die Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Abmahnschreiben an Internetanschlussinhaber und wirft ihnen darin vor, angebliche Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Grund für den behaupteten Rechtsverstoß sei das Zurverfügungstellen urheberrechtlich geschützter Werke über Internet-Tauschbörsen (p2p) durch die Angeschriebenen.

Gegenstand der Abmahnungen ist dabei die deutsche Komödie

„3faltig“

des Regisseurs Harald Sicheritz.

Was wird behauptet:


Behauptet wird, dass der Film über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde, wodurch die Auftraggeberin als Rechteinhaberin des Filmwerkes diesbezüglich verletzt worden sei.

Dabei ist zu beachten, dass beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen gem. ihrer Funktionsweise auch gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. So ist der Tatbestand des Anbietens und damit auch der Verbreitung des geschützten Werkes also auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und folglich Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Geschädigten unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Was wird verlangt:

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens.

Dabei wird erklärt, dass mit Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 850,00 EUR durch den Abgemahnten die Auftraggeberin sämtliche Ansprüche bzgl. des behaupteten Verstoßes als abgegolten ansieht.

Wie sollte man sich in solch einem Fall verhalten:

Bleiben Sie ruhig, nehmen Sie die Fristen ernst und reagieren Sie zeitnah.

Reagieren Sie, auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommen kann.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte in der vorgegebenen Form nicht abgegeben werde. Die Erklärung sollte auf jeden Fall abgeändert (modifiziert) werden. Dies auch dann, wenn Sie nicht für den Verstoß verantwortlich sind. Warum: weil der Streitwert sinkt und eine gerichtliche Auseinandersetzung erheblich günstiger zu führen sein wird.

Zahlungen sollten ohne sorgfältige Prüfung der Sachlage dagegen nicht erfolgen. Dies liegt u.U. daran, dass sich anhand von Protokollen gerade im Falle von Containern (German Top 100) oftmals nicht nachweisen lässt, dass eine einzelne Datei aus dem Container auf dem Rechner vorhanden war.

Weiterhin schulden Sie keinen Schadenersatz, wenn Sie die Vermutung widerlegen können, Täter zu sein. Dies gelingt oftmals bereits dann, wenn ein anderer Erwachsener im Haushalt lebt.

Auch haftet der Anschlussinhaber nicht automatisch als Störer. Der BGH setzt eine Verletzung von Prüfungspflichten voraus, die erst zu einer Haftung führt.

Ob eine Haftung letztlich besteht, ist daher von Fall zu Fall festzustellen. Hier sollte eine sachkundige Beratung erfolgen.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und für Ihre Vertretung bundesweit zur Verfügung.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Sie finden uns unter .

Ihr
Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin