Abmahnung durch die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner für Senator Film: „Game of Werewolves“

26.02.2013, Autor: Herr Kai Jüdemann / Lesedauer ca. 2 Min. (1303 mal gelesen)
Die Kanzlei Sasse & Partner versendet Abmahnschreiben, in denen Anschlussinhaber wegen urheberrechtlicher Verletzungen an dem Werk „Game of Werewolves“ auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch genommen werden. Wie sollten Betroffene reagieren?

In den einschlägigen Online-Tauschbörsen sind Kinofilme, Musik und Computerspiele sehr beliebt und damit häufig Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen.

So nimmt etwa die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte aus Berlin und Hamburg Anschlussinhaber im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch, da sie angeblich Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p) begangen haben sollen. Gegenstand der Abmahnungen ist dabei die seit 14. Dezember 2012 im deutschen Handel erhältliche Splatterkomödie

„Game of Werewolves - Die Jagd beginnt!“

des Regisseurs Juan Martínez Moreno.

Der Vorwurf der Kanzlei Sasse & Partner umfasst, dass der Film über den Internetanschluss des Abgemahnten gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde, wodurch die Auftraggeberin in ihren Rechten verletzt worden sei. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Geschädigten unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern somit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Gleichzeitig wird dem Abgemahnten aber auch ein Vergleichsangebot in Höhe von 800,00 EUR unterbreitet, mit dessen Annahme sämtliche Ansprüche, die der Senator Film Verleih GmbH durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, abgegolten seien.

Wie sollte man sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung verhalten?

Nehmen Sie die Fristen ernst und reagieren Sie zeitnah.

Reagieren Sie, auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommen kann.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte in der vorgegebenen Form nicht abgegeben werde. Die Erklärung sollte auf jeden Fall abgeändert (modifiziert) werden. Dies auch dann, wenn Sie nicht für den Verstoß verantwortlich sind. Warum: weil der Streitwert sinkt und eine gerichtliche Auseinandersetzung erheblich günstiger zu führen sein wird.

Zahlungen sollten ohne sorgfältige Prüfung der Sachlage dagegen nicht erfolgen. Dies liegt u.U. daran, dass sich anhand von Protokollen gerade im Falle von Containern (German Top 100) oftmals nicht nachweisen lässt, dass eine einzelne Datei aus dem Container auf dem Rechner vorhanden war.

Weiterhin schulden Sie keinen Schadenersatz, wenn Sie die Vermutung widerlegen können, Täter zu sein. Dies gelingt oftmals bereits dann, wenn ein anderer Erwachsener im Haushalt lebt.

Auch haftet der Anschlussinhaber nicht automatisch als Störer. Der BGH setzt eine Verletzung von Prüfungspflichten voraus, die erst zu einer Haftung führt.

Ob eine Haftung letztlich besteht, ist daher von Fall zu Fall festzustellen. Hier sollte eine sachkundige Beratung erfolgen.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und für Ihre Vertretung bundesweit zur Verfügung.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Sie finden uns unter .

Ihr

Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin