Abmahnung Fareds, "Rockstroh - Wolke 7", Abmahnung Fareds "Die Atzen mit Nena - Strobo Pop", Achtung - Mehrfachabmahnung
02.05.2011, Autor: Frau Amrei Viola Wienen / Lesedauer ca. 2 Min. (3270 mal gelesen)
Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft haben erneut Mandanten der Anwaltskanzlei Wienen erreicht. Diesmal geht es um die Musikwerke "Rockstroh - Wolke 7" und "Die Atzen mit Nena - Strobo Pop". In einer Abmahnung wird jeweils ein Musikwerk abgemahnt.
Der Vorwurf lautet in der Abmahnung jeweils, es sei das Musikwerk illegal in einer Internet-Tauschbörse heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten worden.
Achtung - Mehrfachabmahnungen
Es ist durch Mandanten der Anwaltskanzlei Wienen bekannt geworden, dass von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft zunächst eine Abmahnung bezüglich eines Musikwerks verschickt worden ist. Kurze Zeit darauf wurde dann das nächste Schreiben von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft wegen der Abmahnung bezüglich eines weiteren Vorwurfs einer weiteren Rechtsverletzung an dem anderen Musikwerk versandt. Es zeigt sich hier, dass anwaltliche Beratung sofort wichtig ist. Oft unterschreiben Abgemahnte bei einer ersten Abmahnung ohne vorherige anwaltliche Beratung die vorformulierte Unterlassungserklärung und meinen, damit habe sich der Fall "erledigt".
Dabei ist es nicht nur möglich, dass bei diversen Rechtsverletzungen eine Abmahnkanzlei mehrere Abmahnungen zeitversetzt versendet. Vielmehr können auch verschiedene Abmahnkanzleien unterschiedliche Rechteinhaber vertreten und somit Abmahnungen diverser Abmahnkanzleien bei Betroffenen eingehen.
Eine anwaltliche Beratung im Einzelfall ist dringend angeraten.
Abmahnung "Rockstroh - Wolke 7"
Bei der Abmahnung bezüglich "Rockstroh - Wolke 7" mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausweislich einer der Abmahnung beigefügten Vollmacht im Auftrag der Geto Gold Musikverlag Gb ab. Gefordert werden im Rahmen eines Vergleichs die Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Bezahlung eines Vergleichsbetrages von pauschal 450,00 Euro.
Abmahnung "Die Atzen mit Nena - Strobo Pop"
Bei der Abmahnung bezüglich "Die Atzen mit Nena - Strobo Pop" mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausweislich einer der Abmahnung beigefügten Vollmacht im Auftrag der Celebrate Recordings GmbH ab. Gefordert werden im Rahmen eines Vergleichs die Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Bezahlung eines Vergleichsbetrages von pauschal 450,00 Euro.
Was ist zu tun?
Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.
Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.
In den oben genannten Abmahnungen enthält die jeweilige vorformulierte Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung eine Zahlungsverpflichtung - Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei Aspekte, die Verpflichtung zu der Zahlung der 450,00 Euro muss nicht Teil der Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt".
Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Da die Unterlassungserklärung 30 Jahre lang bestand hat, ist deren Formulierung von gravierender Bedeutung.
Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.
Aktuelle Rechtsprechung
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier:
http://www.kanzlei-wienen.de/abmahnung-filesharing-urteile.html
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne.
Bitte wenden Sie sich dazu an:
Telefon 030 - 390 398 80.
Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.
Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel.: 030 390 398 80
www.Kanzlei-Wienen.de
Der Vorwurf lautet in der Abmahnung jeweils, es sei das Musikwerk illegal in einer Internet-Tauschbörse heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten worden.
Achtung - Mehrfachabmahnungen
Es ist durch Mandanten der Anwaltskanzlei Wienen bekannt geworden, dass von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft zunächst eine Abmahnung bezüglich eines Musikwerks verschickt worden ist. Kurze Zeit darauf wurde dann das nächste Schreiben von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft wegen der Abmahnung bezüglich eines weiteren Vorwurfs einer weiteren Rechtsverletzung an dem anderen Musikwerk versandt. Es zeigt sich hier, dass anwaltliche Beratung sofort wichtig ist. Oft unterschreiben Abgemahnte bei einer ersten Abmahnung ohne vorherige anwaltliche Beratung die vorformulierte Unterlassungserklärung und meinen, damit habe sich der Fall "erledigt".
Dabei ist es nicht nur möglich, dass bei diversen Rechtsverletzungen eine Abmahnkanzlei mehrere Abmahnungen zeitversetzt versendet. Vielmehr können auch verschiedene Abmahnkanzleien unterschiedliche Rechteinhaber vertreten und somit Abmahnungen diverser Abmahnkanzleien bei Betroffenen eingehen.
Eine anwaltliche Beratung im Einzelfall ist dringend angeraten.
Abmahnung "Rockstroh - Wolke 7"
Bei der Abmahnung bezüglich "Rockstroh - Wolke 7" mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausweislich einer der Abmahnung beigefügten Vollmacht im Auftrag der Geto Gold Musikverlag Gb ab. Gefordert werden im Rahmen eines Vergleichs die Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Bezahlung eines Vergleichsbetrages von pauschal 450,00 Euro.
Abmahnung "Die Atzen mit Nena - Strobo Pop"
Bei der Abmahnung bezüglich "Die Atzen mit Nena - Strobo Pop" mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausweislich einer der Abmahnung beigefügten Vollmacht im Auftrag der Celebrate Recordings GmbH ab. Gefordert werden im Rahmen eines Vergleichs die Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Bezahlung eines Vergleichsbetrages von pauschal 450,00 Euro.
Was ist zu tun?
Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.
Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.
In den oben genannten Abmahnungen enthält die jeweilige vorformulierte Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung eine Zahlungsverpflichtung - Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei Aspekte, die Verpflichtung zu der Zahlung der 450,00 Euro muss nicht Teil der Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt".
Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Da die Unterlassungserklärung 30 Jahre lang bestand hat, ist deren Formulierung von gravierender Bedeutung.
Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.
Aktuelle Rechtsprechung
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier:
http://www.kanzlei-wienen.de/abmahnung-filesharing-urteile.html
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Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne.
Bitte wenden Sie sich dazu an:
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Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.
Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
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