Abmahnung Filesharing, Planet der Affen: Revolution, Waldorf Frommer
07.03.2015, Autor: Frau Amrei Viola Wienen / Lesedauer ca. 2 Min. (630 mal gelesen)
Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film "Planet der Affen: Revolution" verschicken Waldorf Frommer Rechtsanwälte i.A.d. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, wie der Anwaltskanzlei Wienen, Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht, durch Mandatsbearbeitung bekannt ist.
Gefordert werden in der Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eine pauschalen Vergleichsbetrags von insgesamt 815 Euro, bestehend aus 600 Euro Schadensersatz und 215 Euro für Rechtsanwaltskosten.
Was ist zu tun?
Wer eine Abmahnung erhält, kann auf Hilfe spezialisierter Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und kompetentes Anwaltswissen vertrauen. Anwaltlicher Rat sollte in der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist eingeholt werden. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnungsforderungen im Einzelfall berechtigt sind bzw. welchen Hintergrund die Abmahnung hat. Dazu finden Sie hier auf dem Medienrechtsportal der Anwaltskanzlei Wienen weitere Informationen:
http://www.medienrechtfachanwalt.de/abmahnung/abmahnung-filesharing/
In der neueren Rechtsprechung hat sich die Rechtslage in vielerlei Hinsicht zu Gunsten Abgemahnter entwickelt. Mittlerweile gibt es diverse Urteile im Filesharing-Recht, so dass jeweils der konkrete Einzelfall anhand aktueller Rechtsprechung zu prüfen ist. Denn inzwischen gibt es diverse Ansatzpunkte zur Verteidigung Abgemahnter.
Spezialisiertes Anwaltswissen
Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden.
Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten
- spezialisiertes Wissen, Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht
- jahrelange Erfahrung in Filesharing-Fällen
- faire Pauschalpreise, schnelle Beratung und Vertretung in Eilfällen, bundesweite Tätigkeit
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein.
Bitte wenden Sie sich dazu an: Telefon 030 - 390 398 80.
Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.
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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Telefon: 030 / 390 398 80
http://www.medienrechtfachanwalt.de
http://www.kanzlei-wienen.de
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Was ist zu tun?
Wer eine Abmahnung erhält, kann auf Hilfe spezialisierter Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und kompetentes Anwaltswissen vertrauen. Anwaltlicher Rat sollte in der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist eingeholt werden. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnungsforderungen im Einzelfall berechtigt sind bzw. welchen Hintergrund die Abmahnung hat. Dazu finden Sie hier auf dem Medienrechtsportal der Anwaltskanzlei Wienen weitere Informationen:
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