Abmahnung IDO Interessenverband wegen Wettbewerbsverstößen bei eBay

20.02.2015, Autor: Herr David Geßner / Lesedauer ca. 4 Min. (600 mal gelesen)
Aktuell liegt mir eine Abmahnung des IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen Wettbewerbsverstößen vor. Meinem Mandanten wird vorgeworfen, in seinem Online-Shop bei eBay Wettbewerbsverstöße begangen zu haben.

1. Wer ist der Abmahner IDO?

IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online- Unternehmen e.V. ist, wie der Name bereits sagt, ein Interessenverband, dem nach eigenen Angaben des Verbandes mehr als 1.700 Mitglieder angehören. Zu den Mitgliedern zählen u.a. Online-Apotheken, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider usw. Deren Interessen nimmt der Verband wahr. IDO gibt vor, das Ziel des Verbandes sei, für die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs und die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

2. Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Die mir vorliegende Abmahnung eines Online-Shop-Betreibers erfolgte wegen des Vorwurfs von Wettbewerbsverstößen im Online-Shop meines Mandanten auf Ebay.

Aufklärungspflicht über gesetzliches Mängelhaftungsrecht

IDO wirft meinem Mandanten zum einen vor, gegen Informationspflichten gem. Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 EGBGB sowie Art. 246c Nr. 2 EGBGB verstoßen zu haben. Nach Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 EGBGB besteht die Pflicht, den Verbraucher über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts aufzuklären.

Pflicht zur Widerrufsbelehrung

Darüber hinaus wird meinem Mandanten vorgeworfen, nicht gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 EGBGB über das Musterwiderrufsformular belehrt zu haben. Nach dieser Vorschrift muss der Unternehmer den Verbraucher vor Abgabe der Vertragserklärung über das Musterwiderrufsformular in klarer und verständlicher Weise informieren. Erfolgt eine solche Information nicht, liegt ein Wettbewerbsverstoß, welcher einen Unterlassungsanspruch nach sich zieht, vor. Die fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung stellt eine Irreführung des Verbrauchers durch Unterlassen gemäß § 5a UWG dar.

Pflichtinformationen zur Speicherung des Vertragstextes

IDO wirft meinem Mandanten des Weiteren vor, in seinen Angeboten nicht die gemäß Art. 246c Nr. 2 EGBGB erforderlichen Pflichtinformationen bereit zu halten. Danach ist der Unternehmer verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass die eBay-AGB in § 3 Nr. 12 zwar Aussagen über das Speichern von Vertragstexten treffen. Diese sind jedoch zur Erfüllung der Informationspflichten nicht ausreichend, da unklar ist, ob der Unternehmer selbst den Vertragstext speichert und zugänglich macht. Es ist daher dringend anzuraten, dem Kunden klar mitzuteilen ob der Vertragstext durch den Unternehmer gespeichert und dem Kunden zugänglich gemacht wird. Fehler hierbei stellen einen Wettbewerbsverstoß gegen §§ 3, 5, 5a und 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar und führen zu kostspieligen Abmahnungen.

3. Was wird gefordert?

IDO macht in seiner Abmahnung zum einen wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche, als auch Zahlungsansprüche (Aufwendungsersatzansprüche) geltend. IDO fordert den Abgemahnten auf, die oben genannten Wettbewerbsverstöße zukünftig zu unterlassen. Ein Unterlassungsanspruch des Interessenverbandes ergibt aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG. Hierfür wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, durch welche er sich gegenüber IDO verpflichtet, für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung gegen den Unterlassungsvertrag eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 € zu zahlen.

Neben dem Anspruch auf Unterlassung wird ein Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 232,05 € geltend gemacht. Dabei handelt es sich um eine Aufwandspauschale des Interessenverbandes, welche zunächst der Höhe nach nicht nachvollziehbar erscheint, jedoch von den Gerichten anerkannt wurde. Hierbei ist zu bemerken, dass die Rechtsverfolgungskosten vergleichsweise gering sind. Eine Abmahnung durch einen Rechtsanwalt würde weitaus höhere Gebühren für den Abgemahnten auslösen. Legt man etwa einen in diesem Fall realistischen Streitwert in Höhe von 15.000,00 € zugrunde, würde dies zu einer 1,3 Geschäftsgebühr in Höhe von 845,00 € führen, die der Anwalt für das Abmahnschreiben geltend machen könnte.

4. Wie ist auf die Abmahnung zu reagieren?

• Sie sollten zunächst Ruhe bewahren und trotz der kurz bemessenen Frist keinen direkten Kontakt mit dem IDO-Interessenverband aufnehmen, da alles was Sie sagen, in einem möglichen Prozess gegen Sie verwendet werden kann.

• Keinesfalls sollten Sie jedoch die Abmahnung ignorieren, da dies dazu führen kann, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, was wiederum mit hohen Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten) verbunden ist.

• Es ist davon abzuraten, ungeprüft die von den Abmahnern beigefügte Unterlassungserklärung in der vorgegebenen Form unterzeichnen, da diese oft zu weit gefasst ist, so dass eine Unterzeichnung derselben weitreichende Folgen, insbesondere hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen kann. Aus Erfahrung weiß ich, dass kleinste Fehler in der Formulierung von Belehrungen, Artikelangaben und Informationspflichten einen Verstoß gegen die unterzeichnete Unterlassungserklärung darstellen und Vertragsstrafen auslösen können. Diese sind für den betroffenen Unternehmer nicht selten existenzbedrohend.

• Auch Zahlungsansprüche sollten Sie nicht erfüllen, ohne diese durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. In vielen Fällen, in denen die Abmahner durch Rechtsanwälte vertreten sind, sind die angesetzten Streitwerte viel zu hoch. Hier lässt sich in der Regel im Wege des Vergleichs eine Reduzierung der verlangten Kosten erreichen.

5. So helfe ich Ihnen bei einer Abmahnung von IDO

• Ich überprüfe die wettbewerbsrechtliche Abmahnung auf Ihre Richtigkeit und das Vorliegen von Wettbewerbsverstößen.

• Sollten die erhobenen Vorwürfe berechtigt sein, erarbeite ich für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung, welche so weit wie nötig und zugleich so eng wie möglich gefasst ist, um Nachteile für Sie zu vermeiden.

• Hinsichtlich der geltend gemachten Zahlungsansprüche strebe ich einen Vergleich zur Reduzierung der Kosten an. In vielen Fällen konnte ich erhebliche Reduzierungen der Zahlungsforderungen für meine Mandanten erreichen.

• Sollte die Abmahnung teilweise oder gar gänzlich unberechtigt erfolgt sein, wehre ich die Ansprüche für Sie ab und erläutere Ihnen ausführlich die weitere Verteidigungsstrategie.

Sollten Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben und anwaltliche Hilfe benötigen, kontaktieren Sie mich gern entweder über das Kontaktformular oder per Telefon. Der Erstkontakt erfolgt kostenlos und unverbindlich.