Abmahnung: Kanzlei Kuzmanovic mahnt für K.P.V. CONTROL d.o.o. ab | Parken in Kroatien

23.03.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (96 mal gelesen)
Rechtsanwalt Marko Kuzmanovic mahnt einen deutschen KFZ-Halter im Namen der K.P.V. CONTROL d.o.o. wegen angeblichem Parken ohne Parkschein ab.

Rechtsanwalt Marko Kuzmanovic aus Pula in Kroatien, mahnt einen deutschen KFZ-Halter im Namen der K.P.V. CONTROL d.o.o. (Kroatien) wegen angeblichem Parken ohne Parkschein ab und droht mit der Zwangsvollstreckung.

Wir hatten in der Vergangenheit schon mehrfach über ähnliche Abmahnungen von RA Kuzmanovic aus Kroatien berichtet. In der Vergangenheit hat Herr Kuzmanovic Abmahnungen wegen angeblicher Parkverstöße regelmäßig im Auftrag der PULA Parking d.o.o. ausgesprochen.

Inhalt der Abmahnung:

Der abgemahnte KFZ-Halter soll sein KFZ laut Abmahnung auf einem Parkplatz in der kroatischen Stadt Opatija abgestellt haben, ohne die dort anfallende Parkgebühr zu entrichtet zu haben. Durch das Nutzen dieses Parkplatzes habe der KFZ-Halter mit der Stadt Opatija einen Vertrag geschlossen. Zum Einziehen der Forderungen aus diesem Vertrag sei die K.P.V. CONTROL d.o.o. ermächtigt.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte KFZ-Halter wird von Rechtsanwalt Kuzmanovic aufgefordert einen Betrag in Höhe von 177,41 Euro innerhalb von einer bestimmten Frist (8 Tage) zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich der Strafe für den Parkverstoß (23,29 Euro), Beschaffung von Informationen über den Schuldner (85,62 Euro), Kosten für die Übersetzung durch einen bestellten Gerichtsdolmetscher (34,25 Euro) und der Post und Verwaltungsgebühr (34,25 Euro) zusammen. Nach Art. 225 des kroatischen Gesetzes über die Schuldverhältnisse würden die gegenständlichen Forderungen einer Verjährungsfrist von 5 Jahren unterliegen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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