Abmahnung: Kanzlei Sievers & Kollegen für Michael Geiss | Urheberrechte an Produktbildern

11.04.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (271 mal gelesen)
Die Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin mahnt derzeit erneut für Michael Geiss die Verletzung von Urheberrechten an Produktbildern ab.

Die Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin mahnt derzeit erneut für Michael Geiss die Verletzung von Urheberrechten an Produktbildern ab.

Inhalt der Abmahnung:

Laut Abmahnung habe der Abgemahnte auf seiner Internetseite/ seinem Online-Shop eine Fotografie zum Bewerben eines Produkts verwendet. Bei dem Produkt soll es sich um den Scheinwerfer "Eurolite Super Strobe 2700" handeln. Urheber dieser Fotografie sei laut Abmahnung Herr Michael Geiss.

Der Abgemahnte habe das streitgegenständliche Produktbild bei der Bewerbung des Scheinwerfers verwendet, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. Herr Michael Geiss habe der Verwendung des Bildes durch den Abgemahnten nie zugestimmt. Durch das Verwenden des Bildmaterials zur Bewerbung seines Angebots, habe der Abgemahnte das Bildmaterial im Sinne des §16 UrhG unerlaubt vervielfältigt und im Sinne des §19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht. Somit habe er die Urheberrechte von Michael Geiss verletzt.

Forderungen aus der Abmahnung:

Aufgrund dieser Verletzung des Urheberrechts fordern die Rechtsanwälte für ihren Mandanten von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Eine solche Erklärung sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Vorliegend wird diese Vertragsstrafe mit 5.100 Euro angegeben. Des Weiteren wird eine Auskunftserteilung über die konkrete Verwendung des Bildes gefordert. Schließlich wird in Aussicht gestellt, noch einen Lizenz-Schadensersatzanspruch und die Erstattung der Abmahnkosten geltend zu machen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Autor dieses Rechtstipps

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