Abmahnung Krenzel & Partner Rechtsanwälte GbR, www.markenglas.de, eBay-Fotos, i.A.d. Herrn Ralph Schneider, Köln

28.03.2012, Autor: Frau Amrei Viola Wienen / Lesedauer ca. 1 Min. (4465 mal gelesen)
Die Krenzel & Partner Rechtsanwälte GbR verschickt Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Fotos i.a.d. Herrn Ralph Schneider, Inhaber der Internetdomain www.markenglas.de. Es sollen durch ein eBay-Angebot Rechte an einem von Herrn Scheider stammenden Foto verletzt worden sein.

Das ohne Genehmigung von Herrn Scheider verwendete Foto sei urheberrechtlich geschützt und durch die Verwendung sei § 19 a UrhG verletzt worden. Gefordert wird, das in der Abmahnung bezeichnete Foto aus dem eBay-Angebot zu entfernen und die als Entwurf der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in einer bestimmten Frist unterzeichnet zurückzusenden. In der Abmahnung, die der Anwaltskanzlei Wienen vorliegt, werden 459,40 Euro Anwaltskosten und 180,00 Euro Schadensersatz gefordert.

Was ist zu tun?

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte anwaltlichen Rat einholen. Dabei geht es um die Frage, ob Ansprüche berechtigt sind, und ob sie abgewehrt werden können.

In diversen Gerichtsentscheidungen sind sowohl die Abmahnkosten, als auch die Schadensersatzforderungen gedeckelt worden. Dazu wird auf die Entscheidung des OLG Köln und auf die Entscheidung des OLG Braunschweig verwiesen, wozu folgende Beiträge interessant sind:





In einer anwaltlichen Beratung kann Ihr konkreter Fall geprüft werden. Selbst wenn eine Rechtsverletzung bei einer Abmahnung erfolgt ist, empfiehlt es sich, eine geänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Erklärung hat gravierende Folgewirkungen und sollte daher im Interesse des Abgemahnten von Fachleuten im Einzelfall modifiziert werden.

Gerne können Sie sich unverbindlich an die Anwaltskanzlei Wienen wenden, Telefon:

030 / 390 398 80.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
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