Abmahnung Rasch Rechtsanwälte, Back to Black, Amy Winehouse, im Auftrag der Universal Music GmbH
06.02.2012, Autor: Frau Amrei Viola Wienen / Lesedauer ca. 2 Min. (1963 mal gelesen)
Rasch Rechtsanwälte verschicken i.A. der Universal Music GmbH weiterhin Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen.
In einem der Fälle, die die Anwaltskanzlei Wienen bearbeitet, geht es um die angebliche Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die unerlaubte Verwertung des Musikalbums "Back to Black" der Künstlerin Amy Winehouse.
In der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1.200 Euro als Vergleichsbetrag gefordert.
Was ist zu tun?
Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten.
Sinnvoll und wichtig ist es, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen - statt ungeprüft das zu unterschreiben, was in einer Abmahnung vorformuliert enthalten ist. Denn das kann unnötige negative Wirkungen haben. Ebenso wird davon abgeraten,die Abmahnung zu ignorieren, da dann ein teures gerichtliches Verfahren drohen kann.
Zunächst gilt es zu klären, welchen Hintergrund die Abmahnung hat, bzw. wie es dazu gekommen ist. Auch wenn die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgt ist, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die Formulierung einer Unterlassungserklärung sollte von entsprechend spezialisierten Anwälten im Einzelfall durchgeführt werden, da Sie eine Unterlassungserklärung jahrelang bindet und von hoher Bedeutung ist.
Zudem ist das Ziel anwaltlicher Vertretung, dass der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung reduziert wird. Im Einzelfall ist dabei zum Beispiel zu prüfen, ob der in einer Abmahnung genannte Gegenstandswert überhöht ist.
Aktuelle Rechtsprechung und anwaltliche Arbeit
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da die Filesharing-Rechtsprechung permanente Entwicklungen durchläuft, ist aktuelles Wissen gefragt.
Weitere Informationen und aktuelle Filesharing-Rechtsprechung finden Sie auf der Internetseite
www.kanzlei-wienen.de
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:
Telefon 030 - 390 398 80.
Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen. Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel.: 030 390 398
www.kanzlei-wienen.de
In einem der Fälle, die die Anwaltskanzlei Wienen bearbeitet, geht es um die angebliche Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die unerlaubte Verwertung des Musikalbums "Back to Black" der Künstlerin Amy Winehouse.
In der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1.200 Euro als Vergleichsbetrag gefordert.
Was ist zu tun?
Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten.
Sinnvoll und wichtig ist es, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen - statt ungeprüft das zu unterschreiben, was in einer Abmahnung vorformuliert enthalten ist. Denn das kann unnötige negative Wirkungen haben. Ebenso wird davon abgeraten,die Abmahnung zu ignorieren, da dann ein teures gerichtliches Verfahren drohen kann.
Zunächst gilt es zu klären, welchen Hintergrund die Abmahnung hat, bzw. wie es dazu gekommen ist. Auch wenn die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgt ist, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die Formulierung einer Unterlassungserklärung sollte von entsprechend spezialisierten Anwälten im Einzelfall durchgeführt werden, da Sie eine Unterlassungserklärung jahrelang bindet und von hoher Bedeutung ist.
Zudem ist das Ziel anwaltlicher Vertretung, dass der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung reduziert wird. Im Einzelfall ist dabei zum Beispiel zu prüfen, ob der in einer Abmahnung genannte Gegenstandswert überhöht ist.
Aktuelle Rechtsprechung und anwaltliche Arbeit
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da die Filesharing-Rechtsprechung permanente Entwicklungen durchläuft, ist aktuelles Wissen gefragt.
Weitere Informationen und aktuelle Filesharing-Rechtsprechung finden Sie auf der Internetseite
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Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:
Telefon 030 - 390 398 80.
Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen. Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.
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