Abmahnung von Frommer Legal: Die sieben wichtigsten Fragen und Antworten

17.07.2026, Autor: Herr Christian Kramarz / Lesedauer ca. 3 Min. (277 mal gelesen)
Frommer Legal verschickt laufend Abmahnungen wegen Filesharings und Musiknutzung auf Instagram. Wir beantworten die sieben häufigsten Fragen – von der Haftung des Anschlussinhabers bis zur modifizierten Unterlassungserklärung.

Kaum eine Kanzlei verschickt in Deutschland mehr urheberrechtliche Abmahnungen als Frommer Legal aus München. Ob Filesharing eines aktuellen Kinofilms oder Musik im Instagram-Reel – die Schreiben folgen einem festen Muster, und bei den Empfängern tauchen immer wieder dieselben Fragen auf. Die sieben häufigsten beantworten wir hier.

1. Ich habe nie etwas heruntergeladen – wieso bekomme ich diesen Brief?
Die Abmahnung richtet sich an Sie als Inhaber des Internetanschlusses, nicht zwingend als Täter. Über ein gerichtliches Auskunftsverfahren nach § 101 UrhG wurde die im Abmahnschreiben genannte IP-Adresse Ihrem Anschluss zugeordnet. Wer tatsächlich gehandelt hat – Sie selbst, ein Familienmitglied, ein Mitbewohner oder ein Gast im WLAN –, ist damit noch nicht geklärt. Genau hier setzt die Verteidigung an.

2. Muss ich als Anschlussinhaber automatisch zahlen?
Nein. Zwar spricht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunächst eine tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers. Diese Vermutung ist aber entkräftet, wenn ernsthaft die Möglichkeit besteht, dass andere Personen den Anschluss selbstständig genutzt haben. Sie trifft dann eine sogenannte sekundäre Darlegungslast: Sie müssen nachvollziehbar darlegen, wer als Nutzer in Betracht kommt – Ihre Angehörigen überwachen oder ausforschen müssen Sie hingegen nicht. Ob diese Verteidigung in Ihrem Fall trägt, hängt von den konkreten Umständen ab und sollte fachanwaltlich geprüft werden.

3. Wie hoch sind die Forderungen – und sind sie berechtigt?
Beim Filesharing eines einzelnen Films liegen die Gesamtforderungen typischerweise zwischen etwa 900 und etwas über 1.000 Euro; bei Serien mit mehreren Folgen entsprechend mehr – im Fall der Warner-Bros.-Serie „The Pitt" wurden in dokumentierten Fällen rund 1.676 Euro gefordert. Deutlich höher sind die Beträge bei Musiknutzung in gewerblichen Social-Media-Accounts: Dort werden nach der Lizenzanalogie teils fünfstellige Summen verlangt. Sowohl der angesetzte Gegenstandswert als auch die fiktive Lizenzgebühr sind in vielen Fällen der Höhe nach angreifbar.

4. Ist das Schreiben überhaupt echt?
In aller Regel ja. Echte Frommer-Legal-Abmahnungen kommen per Post, nennen Werk, Tatzeitpunkt und IP-Adresse und verweisen auf das gerichtliche Auskunftsverfahren. Vorsicht ist bei reinen E-Mails mit Zahlungslink geboten – hier sind Betrüger unterwegs, die bekannte Kanzleinamen missbrauchen. Im Zweifel gilt: prüfen lassen, bevor Sie zahlen oder klicken.

5. Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nicht ungeprüft. Die vorformulierte Erklärung ist regelmäßig weiter gefasst als rechtlich nötig und bindet Sie – strafbewehrt – für sehr lange Zeit. In den meisten Fällen ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der bessere Weg: Sie räumt die Wiederholungsgefahr aus und wehrt damit eine einstweilige Verfügung ab, ohne die überschießenden Klauseln der Vorlage zu übernehmen. Welche Fassung im Einzelfall richtig ist – und ob überhaupt eine Erklärung abgegeben werden sollte –, gehört in fachkundige Hände.

6. Was passiert, wenn ich das Schreiben ignoriere?
Davon ist dringend abzuraten. Frommer Legal verfolgt Forderungen erfahrungsgemäß konsequent: Es drohen einstweilige Verfügung, Mahnbescheid oder Klage – jeweils mit erheblichen Zusatzkosten. Auch wer die Frist bereits verpasst hat, sollte reagieren: Eine anwaltlich abgestimmte, verspätete Reaktion ist fast immer besser als gar keine.

7. Was sollte ich jetzt konkret tun?
Bewahren Sie Ruhe, unterschreiben und zahlen Sie nichts vorschnell, nehmen Sie keinen telefonischen Kontakt zur Gegenseite auf und lassen Sie das Schreiben prüfen: Ist der Vorwurf schlüssig, haften Sie persönlich, ist die Forderung angemessen? Erst auf dieser Grundlage fällt die Entscheidung zwischen modifizierter Unterlassungserklärung, Verhandlung und Zurückweisung.

Weiterführende Informationen
Eine ausführliche Darstellung mit Echtheits-Checkliste, aktueller BGH-Rechtsprechung und den laufenden Abmahnwellen finden Sie in unserem Beitrag zur Abmahnung von Frommer Legal. Speziell zu den hohen Forderungen bei Social-Media-Musik informiert unser Beitrag zur Frommer-Legal-Abmahnung wegen Musik auf Instagram; zu den aktuellen Filesharing-Wellen etwa unsere Seite zur Warner-Bros.-Abmahnung.

Sie haben selbst Post von Frommer Legal erhalten? Wir prüfen Ihren Fall im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung – telefonisch unter 06151-2768225 oder per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de.

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
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