Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte iAd Constantin Film GmbH , Parker (Film), Movie 43 (Film)
18.03.2013, Autor: Frau Amrei Viola Wienen / Lesedauer ca. 1 Min. (1216 mal gelesen)
Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen im Auftrag der Constantin Film GmbH. Gegenstand der Abmahnungen ist die angebliche Verletzung von Rechten an Parker (Film) bzw. an Movie 43 (Film).
Gefordert werden in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 956,00 Euro.
Was ist zu tun?
Anwaltlicher Rat sollte noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist eingeholt werden. Eine "0815-Lösung" gibt es nicht: Wie in Ihrem Fall vorzugehen ist, hängt von den Einzelfallumständen ab. Nehmen Sie daher spezialisiertes Anwaltswissen in Anspruch.
Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.
Grundsätzlich wird eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat.
Weiteres Ziel der anwaltlichen Unterstützung ist die Zurückweisung oder die Reduzierung der Schadensersatzforderungen.
Aktuelle Rechtsprechung
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen:
http://www.kanzlei-wienen.de
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Gerne setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen für Sie ein.
Bitte wenden Sie sich dazu an:
Telefon 030 - 390 398 80.
Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Telefon: 030 / 390 398 80
www.Kanzlei-Wienen.de
Gefordert werden in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 956,00 Euro.
Was ist zu tun?
Anwaltlicher Rat sollte noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist eingeholt werden. Eine "0815-Lösung" gibt es nicht: Wie in Ihrem Fall vorzugehen ist, hängt von den Einzelfallumständen ab. Nehmen Sie daher spezialisiertes Anwaltswissen in Anspruch.
Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.
Grundsätzlich wird eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat.
Weiteres Ziel der anwaltlichen Unterstützung ist die Zurückweisung oder die Reduzierung der Schadensersatzforderungen.
Aktuelle Rechtsprechung
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen:
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