Abmahnungen der rs reisen & schlafen GmbH über Rechtsanwalt Joachim A. Pollack

10.09.2018, Autor: Herr Sven Gläser / Lesedauer ca. 2 Min. (139 mal gelesen)
Abmahnungen der rs reisen & schlafen GmbH über Rechtsanwalt Joachim A. Pollack aus Leipzig. Vorwurf, auf der Homepage die Informationspflicht gemäß Artikel 14 der EU-VO 524/2013 durch Verlinkung zur OS-Plattform der EU nicht erfüllt zu haben.

Uns liegen mehrere Abmahnungen der rs reisen & schlafen GmbH über Rechtsanwalt Joachim A. Pollack aus Leipzig vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf es unterlassen zu haben, auf der Homepage die Informationspflicht gemäß Artikel 14 der EU-VO 524/2013 nicht erfüllt zu haben. Danach sind Unternehmer, die den Abschluss von Kauf- oder Dienstleistungsverträgen über ihre Webseite oder auf anderem elektronischen Wege anbieten, verpflichtet, in leicht zugänglicher Weise einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) bereitzustellen.

Da trotz der beschriebenen Verpflichtung ein solcher Link im vorliegenden Fall nicht eingestellt war, sei der Abgemahnte zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Übernahme der Anwaltskosten verpflichtet. Hinsichtlich der Anwaltskosten geht die Kanzlei von einem Streitwert in Höhe von EUR 6.000,00 aus, woraus sich Kosten in Höhe von brutto EUR 571,44 ergeben.

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob der geltend gemachte Verstoß auch tatsächlich einschlägig ist. Nur wenn eine Verpflichtung zur Einbindung des Links auf die OS-Plattform gegeben ist, sind die geltend gemachten Ansprüche zunächst rechtlich nachvollziehbar. Bei einer Anpassung der Webseite ist sodann sorgfältig vorzugehen. Hierbei ist sicher zu stellen, dass der einzubindende Link zur OS_Plattform auch tatsächlich funktioniert. Nur in diesem Falle liegt eine korrekte Erfüllung der Hinweispflicht vor.

Im Falle des Vorliegens eines Verstoßes gegen die Informationspflicht ist zu prüfen, ob die dem Abmahnungsschreiben beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung in der Weise unterzeichnet werden muss. Im konkreten Fall waren die vorformulierten Erklärungen zu weitreichend, so dass zugunsten des Abgemahnten entsprechende Anpassungen vorzunehmen waren.

Eine weitere Besonderheit im Falle der Abmahnungen durch die rs reisen & schlafen GmbH ist die Frage, ob hier auch tatsächlich eine berechtigte Abmahnung vorliegt, da Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen gegeben sind.

In jedem Fall sollten Sie einer Abmahnung wie der Vorliegenden Beachtung schenken, die gesetzten Fristen beachten und vor Abgabe einer Reaktion fachkundigen, anwaltlichen Rat einholen. Für eine Ersteinschätzung und mögliche Vertretung stehen wir Ihnen natürlich gerne unter den angegebenen Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.