Abmahnwelle der Kanzlei U+C illegal? Erfolgreich gegen Abmahnungen vorgehen!

09.01.2014, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 2 Min. (836 mal gelesen)
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Redtube-Abmahnungen

Die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann & Collegen mahnte in den letzten Wochen Zehntausende User ab, die sich Pornofilme auf der Internetplattform Redtube angesehen haben. Die Abmahnwelle wurde offenbar erst dadurch ermöglicht, dass das Landgericht Köln getäuscht worden und damit von Filesharing, und eben nicht von Streaming, ausgegangen ist. Die Anschlussdaten könnten damit einem Verwertungsverbot unterliegen.


Filesharing mit Streaming verwechselt? Was ist was?

Filesharing (Datentausch) beschreibt einen Vorgang im Netz, bei dem Internetnutzer auf einer Homepage ihre Musikstücke, Filme, Fotos oder andere Dateien anbieten, um im Gegenzug die Dateien anderer Besucher herunterladen können. Durch das Anbieten der Dateien werden urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung der Rechteinhaber öffentlich zugänglich gemacht. Dies stellt eine Verletzung des Urheberrechtsgesetzes dar und ist damit illegal, wobei auch hier Haftungsbegrenzungen – beispielsweise für die Taten von Kindern der Anschlussinhaber, gelten können, wie der BGH derzeit klärt.



Streaming hingegen beschreibt einen Vorgang, bei dem Internetnutzer sich Dateien im Internet anschauen, ohne sie auf der eigenen Festplatte zu speichern. Es wird keine dauerhafte Kopie des Werkes gefertigt, sondern lediglich eine „flüchtige und visuelle Umsetzung“ ermöglicht. Inzwischen hat sogar die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hin die Meinung vertreten, dass mit dem Streaming-Verfahren keine Urheberrechtsverletzungen verbunden seien.


Neue Verteidigungsmöglichkeit für Abgemahnte

Die Staatsanwaltschaft Köln hat mittlerweile Ermittlungen gegen Urmann & Collegen wegen falscher Versicherung an Eidesstatt gegenüber dem Landgericht Köln eingeleitet. Es besteht ein Verdacht, dass falsche Angaben gemacht wurden, um Nutzerdaten für Abmahnungen zu erlangen.


Die Einleitung von Ermittlungen verdeutlicht, dass die Aussicht, sich erfolgreich gegen die Abmahnung zu wehren, sehr hoch ist. Abgemahnten Usern ist zu empfehlen, sofort und ggf. mit anwaltlicher Unterstützung Widerspruch zu erheben.


Betroffenen ist nach wie vor anzuraten, weder die Unterlassungserklärung zu unterschreiben noch zu zahlen. Denn: wer unterschreibt und zahlt, schließt einen Vergleich ab. Stellt sich im Nachhinein die Rechtswidrigkeit der Abmahnung heraus, besteht kaum eine Chance, das bereits gezahlte Geld zurückzufordern.


Tim Geißler

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht