Abpfiff für die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH

13.08.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (542 mal gelesen)
Der Ball rollt – ob jetzt bei Olympia in Rio oder demnächst wieder in der Fußball-Bundesliga. Die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH spielt allerdings nicht mehr mit.

Wegen Zahlungsunfähigkeit hat das Amtsgericht Schwerin am 9. August das reguläre Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 580 IN 377/16). Anleger müssen Verluste befürchten.

Fußball ist zum Millionengeschäft geworden. Die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH bot den Anlegern an, ein Stück von diesem Kuchen abzubekommen. Dazu mussten sich die Anleger über verschiedene Anlageprodukte wie Fonds, Genussrechte oder Nachrangdarlehen beteiligen. Das Geld sollte dann in junge Talente investiert werden und bei einem Weiterverkauf sollten die Anleger dann von dem Transfer profitieren. „So einfach wie sich das anhört, ist das Profigeschäft im Fußball nicht. Wer kann schon sagen, ob ein Talent den Durchbruch schafft. Und die Profi-Vereine haben selbst ein Auge auf vielversprechende Talente. Von daher waren diese Geldanlagen in meinen Augen von Anfang an hoch spekulativ. Entsprechend hätten die Anleger auch über die Risiken aufgeklärt werden müssen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Für die Anleger der Hanseatisches Fußball Kontor GmbH rollte der Rubel längst nicht wie erhofft. Die Auszahlungen gerieten ins Stocken und schließlich stellten vier Gläubiger der Gesellschaft Insolvenzantrag. Nachdem das Insolvenzverfahren nun eröffnet ist, müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen. Ihre Forderungen können sie bis zum 20. September form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden. „Die Hoffnungen auf eine gute Quote im Insolvenzverfahren sind aber eher als gering einzuschätzen. Zumal Genussrechte und Nachrangdarlehen ohnehin nachrangig behandelt werden. Diese Anleger drohen komplett leer auszugehen“, befürchtet Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Ein anderer Weg Verluste abzuwenden, könnte aber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein. Denn die Anleger hätten umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus hätten die Vermittler die Plausibilität des Geschäftsmodells überprüfen müssen. Ist dies nicht geschehen, können sowohl die Unternehmensverantwortlichen als auch die Vermittler in der Schadensersatzpflicht stehen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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