Accessio AG: DAB Bank zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt

18.03.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1046 mal gelesen)
Rund 40.000 Anleger haben mit Finanzprodukten der Accessio AG (früher Driver & Bengsch AG) viel Geld verloren. In diesem Zusammenhang verurteilte das OLG München jetzt die DAB Bank zur Zahlung von Schadensersatz.

„Das Urteil dürfte etlichen Anlegern Hoffnung machen, doch noch etwas von ihrem Geld wiederzusehen“, begrüßt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, das Urteil des Oberlandesgerichts München. Das OLG ist zu der Auffassung gekommen, dass die DAB Bank nicht nur als Depotbank fungierte, sondern auch zumindest seit 2007 über die Falschberatung der Anleger durch die Accessio AG im Bilde war. Durch diese Kenntnis über die Falschberatung sei die Direktbank gegenüber den Anlegern auch schadensersatzpflichtig.

Damit knüpfte das OLG München an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 19. März 2013 an. Der BGH hatte festgestellt, dass die DAB Bank gegen ihre Warnpflicht verstoßen habe, wenn sie von der Falschberatung gewusst habe und die Anleger trotz dieser Kenntnis nicht vor den Finanzprodukten der Accessio AG gewarnt habe. Das OLG München kam nun zu der Überzeugung, dass die DAB Bank spätestens seit Mitte 2007 von der fehlerhaften Anlageberatung gewusst habe.

Die inzwischen insolvente Accessio AG hatte den Anlegern diverse spekulative Finanzprodukte angeboten ohne ausreichend über die Risiken der Kapitalanlagen aufzuklären. Etwa 40.000 Anleger sollen sich beteiligt haben und der Gesamtschaden bei rund 300 Millionen Euro liegen. Nachdem bei der insolventen Accessio AG aber nichts mehr zu holen war, haben viele Anleger ihr Geld in der Zwischenzeit wohl abgeschrieben. „Das war vielleicht zu voreilig. Denn jetzt können Schadensersatzansprüche gegen die DAB Bank geltend gemacht werden, wenn ihr der Verstoß gegen die Warnpflicht nachgewiesen werden kann. Das dürfte zumindest für Anlagen seit 2007 gelten. Allerdings kann die Bank auch noch Revision gegen das Urteil einlegen“, so Cäsar-Preller.

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