Accessio AG: Schadensersatzklage gegen DAB-Bank vor dem BGH

15.02.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (2230 mal gelesen)
Die Problematik rund um die insolvente Accessio AG hat der beteiligten DAB-Bank einen Termin vor dem BGH eingebracht: Der Bundesgerichtshof hatte Anfang Februar 2013 in einem Musterverfahren über den Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegenüber der DAB-Bank verhandelt. Das Urteil soll am 19. März verkündet werden.

Nach Karlsruhe getragen wurde die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig. Hier hatte man den Schadensersatzanspruch einer Anlegerin verneint. Diese hatte 46.000 Euro von der Direktbank gefordert. Sie hatte beim damaligen Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch Geld auf einem sehr gut verzinsten Tagesgeldkonto der DAB-Bank angelegt.

Driver & Bengsch, die später und bis zur Insolvenz als Accessio AG firmierten, hatten für diese gute Verzinsung gesorgt und die Zufriedenheit der Kunden genutzt, um mehr als 40.000 Anlegern hochspekulative Wertpapiere zu verkaufen. Die Geschäfte wurden über das Tagesgeldkonto (Depotvertrag) abgewickelt. Mehr als 314 Millionen Euro Anlegerkapital sollen durch die Accessio AG verbrannt worden sein.

In Schleswig sah das dortige Oberlandesgericht keine fehlerhafte Anlageberatung oder die Verletzung von Warn-. und Hinweispflichten durch die DAB-Bank. Im entgegen gesetzten Teil der Republik kam das OLG München in mehreren Fällen zu anderer Auslegung. Hier wurde erstmals die DAB-Bank zu Schadensersatz verurteilt, auch hier steht die Revision vor dem BGH an.

Anleger, die sich mit dem Kapitalverlust nicht abgeben wollen, sollten den 19. März abwarten und dann abwägen, ob eine Schadensersatzklage Sinn macht. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Wiesbaden: "Da kommen mehrere Faktoren zusammen - Selbst wenn man der DAB-Bank Falschberatung oder Kicks-Backs nachweisen könnte, müsste jeder Einzelfall geprüft werden, auch hinsichtlich einer möglichen Verjährung der Ansprüche!"


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