Aktualität des Kapitalanlagerechts

27.12.2021, Autor: Herr Hans-Jürgen Römer / Lesedauer ca. 1 Min. (190 mal gelesen)
Kapitalanlagerecht - so aktuell wie nie! Diverse Rechtsgrundlagen bezwecken in erster Linie den Schutz der Anleger.

Gegenstand des Kapitalanlagerechts sind alle Rechtsfragen, welche die Anlage liquider Mittel in größerem Umfang betreffen. Die Emission (Herausgabe) von Wertpapieren (Aktien und Derivate wie Optionsscheine etc.) und anderen Finanzprodukten (z.B. Investmentfonds) führt ebenfalls zur Entstehung von Rechtsfragen auf Seiten der Anleger. Um mit dem Aktienrecht umgehen zu können, ist über das Gesellschaftsrecht hinaus das Kapitalmarktrecht mit den Besonderheiten aktienrechtlicher Klagen (corporate litigation) zu berücksichtigen. 
Im Zusammenhang mit Anlageberatung, Anlagevermittlung, Vermögensverwaltung und execution only sind als Rechtsgrundlagen das Kapitalanlagegesetzbuch, das Vermögensanlagegesetz und das Investmentsteuergesetz (Besteuerung privater Kapitalanlagen) zu berücksichtigen. 
In erster Linie steht aber auf der Grundlage des Vertragsrechts des BGB (Beratungsvertrag) die Frage im Vordergrund, ob und in welchem Umfang ein Anlageberater, insbesondere eine Bank, aufgrund einer unzureichenden Beratung für den eingetretenen Schaden des Anlegers haftet. Inhalt und Umfang der bankseitigen Beratungspflicht sind von einer Reihe von Faktoren abhängig, die sich einerseits auf die Person des Kunden, andererseits auf das Anlageobjekt beziehen.