Aktuelle Abmahnstudie - Abmahnforderungen über 412 Millionen Euro im Jahr 2010, Abmahnanzahl steigt rasant
18.01.2011, Autor: Frau Amrei Viola Wienen / Lesedauer ca. 1 Min. (3840 mal gelesen)
575.800 Abmahnungen wurden 2010 wegen Filesharings verschickt - das sind
28, 2 Prozent mehr als 2009: Das zeigt die aktuelle Abmanstudie des Vereins zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn Dreipage, der zufolge im Jahr 2010 Abmahnungen mit Forderungen von insgesamt 412 Millionen Euro verschickt worden sind.
Die Studie zeigt das erhebliche wirtschaftliche Volumen von Abmahnungen.
Die Studie finden Sie unter:
http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/statistiken/2010/jahresbilanz_2010.html
Über die Hälfte zahlt
Der Filesharing-Abmahnstudie nach zahlten durchschnittlich 52,7 % der Abgemahnten in den registrierten Abmahnfällen. Lediglich 0,5 % ignorierten die Abmahnung dagegen. Die darin geltend gemachten Gesamtforderungen betrugen 412.459.335 Euro.
Mehrfachabmahnungen
Eine Zunahme von Mehrfachabmahnungen ist ein weiteres Ergebnis der Studie.
Die Studie führt für Mehrfachabmahnungen folgende Beispiele auf:
1) Mehrfachabmahnungen für ein und dieselbe Verletzungshandlung, wozu in der Studie der Film "Zeiten ändern dich" erwähnt wird - wofür zum einen der Constantin Filmverleih und zum anderen der Musiker Bushido abmahnen ließ. In der Studie wird auch der Titel "Schöne Neue Welt" der Band Culcha Candela genannt, da hier eine Kanzlei in den Abmahnungen erklärte, es seien Rechte des genannten Komponisten/Texters verletzt worden, während eine andere Kanzlei im Auftrag der Universal Music GmbH Abmahnungen versandte.
2) Koppelungstonträger, zum Beispiel "Bravo Hits", "Club Sounds", bei denen Werke verschiedener Rechteinhaber aufgeführt sind. Die verschiedenen Rechteinhaber können dann jeweils unterschiedliche Kanzleien mit Abmahnungen beauftragen.
Klagen, Mahnbescheide, einstweilige Verfügungen
In der Studie wurden 150 Klagen, 77 Mahnbescheide und sieben einstweilige Verfügungen in Filesharing-Fällen genannt, soweit solche Fälle den Erstellern der Studie bekannt waren.
Wenn Sie abgemahnt wurden, finden Sie hier anwaltlichen Rat:
Tel. 030 390 398 80
Anwaltskanzlei Wienen
Kanzlei für Medien und Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10771 Berlin
wienen@pr-plus-recht.de
www.kanzlei-wienen.de
28, 2 Prozent mehr als 2009: Das zeigt die aktuelle Abmanstudie des Vereins zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn Dreipage, der zufolge im Jahr 2010 Abmahnungen mit Forderungen von insgesamt 412 Millionen Euro verschickt worden sind.
Die Studie zeigt das erhebliche wirtschaftliche Volumen von Abmahnungen.
Die Studie finden Sie unter:
http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/statistiken/2010/jahresbilanz_2010.html
Über die Hälfte zahlt
Der Filesharing-Abmahnstudie nach zahlten durchschnittlich 52,7 % der Abgemahnten in den registrierten Abmahnfällen. Lediglich 0,5 % ignorierten die Abmahnung dagegen. Die darin geltend gemachten Gesamtforderungen betrugen 412.459.335 Euro.
Mehrfachabmahnungen
Eine Zunahme von Mehrfachabmahnungen ist ein weiteres Ergebnis der Studie.
Die Studie führt für Mehrfachabmahnungen folgende Beispiele auf:
1) Mehrfachabmahnungen für ein und dieselbe Verletzungshandlung, wozu in der Studie der Film "Zeiten ändern dich" erwähnt wird - wofür zum einen der Constantin Filmverleih und zum anderen der Musiker Bushido abmahnen ließ. In der Studie wird auch der Titel "Schöne Neue Welt" der Band Culcha Candela genannt, da hier eine Kanzlei in den Abmahnungen erklärte, es seien Rechte des genannten Komponisten/Texters verletzt worden, während eine andere Kanzlei im Auftrag der Universal Music GmbH Abmahnungen versandte.
2) Koppelungstonträger, zum Beispiel "Bravo Hits", "Club Sounds", bei denen Werke verschiedener Rechteinhaber aufgeführt sind. Die verschiedenen Rechteinhaber können dann jeweils unterschiedliche Kanzleien mit Abmahnungen beauftragen.
Klagen, Mahnbescheide, einstweilige Verfügungen
In der Studie wurden 150 Klagen, 77 Mahnbescheide und sieben einstweilige Verfügungen in Filesharing-Fällen genannt, soweit solche Fälle den Erstellern der Studie bekannt waren.
Wenn Sie abgemahnt wurden, finden Sie hier anwaltlichen Rat:
Tel. 030 390 398 80
Anwaltskanzlei Wienen
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10771 Berlin
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