aktuelle Abmahnungen Waldorf Frommerur

21.09.2017, Autor: Herr Sven Gläser / Lesedauer ca. 2 Min. (104 mal gelesen)
Haftet der Vermieter einer Ferienwohnung für illegales Filesharing seiner Gäste?

Uns liegen mehrere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharings verschiedener Filme zur Prüfung und/ oder Bearbeitung vor. Hierbei handelt es sich um die Filme

Hidden Figures - unerkannte Heldinnen, als Rechteinhaber tritt die Twentieth Century Fox Entertainment Germany GmbH auf
Lion, als Rechteinhaber tritt die Universum Film GmbH auf
Resident Evil: The Final Chapter, als Rechteinhaber tritt die Constantin Film Verleih GmbH auf.
Neben der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden die Abgemahnten zur Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von EUR 915,00 aufgefordert. Dieser setzt sich aus den Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von EUR 215,00 sowie dem im Wege der Lizenzanalogie gebildeten Schadensersatz in Höhe von EUR 700,00 zusammen. Für die Abgabe der Unterlassungserklärung wird den Abgemahnten eine Frist von 10 Tagen gerechnet ab Fertigung des Abmahnschreibens eingeräumt. Zum Ausgleich der Gesamtkosten von EUR 915,00 weitere 10 Tage.

Die Besonderheit bestand hier in einem der Fälle darin, dass der Anschluss, über den die Verletzungshandlungen erfolgt sein sollen, einer Ferienwohnung zugewiesen war. Diese Ferienwohnung war zum Zeitpunkt des vorgeworfenen Filesharings zudem vermietet. Der Anschlussinhaber konnte hier hinreichend glaubhaft machen, dass er selbst die Filme nicht gedownloaded und anderen zum Download angeboten hat. Die Erstattung des geltend gemachten Lizenzschadens schied daher bereits aus.

Nunmehr stellte sich noch die Frage nach einer möglichen Störerhaftung. Da der Anschlussinhaber hier über eine schriftlich fixierte und von den Gästen gegengezeichnete Belehrung über die Rechtswidrigkeit illegalen Filesharings und dessen Untersagung verfügte, konnte unsererseits zu einer Zahlung der Anwaltskosten nicht geraten werden.

Hier wurde dem Abgemahnten nach Hinweis auf den vorbeschriebenen Sachverhalt sodann seitens der abmahnenden Kanzlei eine Erledigung durch Zahlung eines Betrages von EUR 150,00. Ob der lediglich beratene Mandant dem sodann Folge leistete, entzieht sich indes unserer Kenntnis.

Sollten auch Sie eine Abmahnung insbesondere der Kanzlei Waldorf u.a. erhalten haben, beraten wir Sie natürlich gerne und erläutern Ihnen im Rahmen einer ersten Kontaktaufnahme, gerne auch per Mail oder Telefon, die Erfolgsaussichten für ein entsprechendes Vorgehen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.