Allianz Flexi Immo wird aufgelöst – Schadensersatzansprüche der Anlege

30.04.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (907 mal gelesen)
Nachdem der Immobiliendachfonds Allianz Flexi Immo drei Jahre geschlossen war, wird er nun abgewickelt. Das gab das Fondsmanagement bekannt. Da die offenen Immobilienfonds, in der Dachfonds investierte, sich alle in Abwicklung befinden, sei eine Wiedereröffnung nicht mehr realistisch.

Der Allianz Flexi Immo hatte als Dachfonds in offene Immobilienfonds und andere Anlagen mit Immobilienbezug investiert. Als im Zuge der Finanzkrise 2008 auch etliche offene Immobilienfonds in Schwierigkeiten gerieten und heute zum Teil abgewickelt werden, blieb der Allianz Flexi Immo von dieser Entwicklung nicht verschont. Im April 2012 setzte der Dachfonds die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen aus und war seitdem geschlossen. Dabei bleibt es auch. Der Allianz Flexi Immo wird nun abgewickelt. Die Anleger erhalten nun Ausschüttungen wenn die Zielfonds Immobilien aus ihrem Bestand verkaufen.

„Dabei können den Anlegern aber auch finanzielle Verluste entstehen. Auch ein Verkauf der Anteile über die Börse ist in der Regel nicht lukrativ. Als Alternative bleibt den Anlegern aber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Die Chancen, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, seien durchaus vorhanden, urteilt der erfahrene Rechtsanwalt. Erst recht seit dem verbraucherfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofs zur Aufklärungspflicht der Banken über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds.

Cäsar-Preller: „Die Anleger müssen im Beratungsgespräch über die Funktionsweise und die Risiken ihrer Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden. Zu diesen Risiken zählt auch die Aussetzung der Anteilsrücknahme.“ Der BGH hatte im April 2014 entschieden, dass die vermittelnden Banken über dieses Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds ungefragt aufklären müssen. Zur Begründung führten die Karlsruher Richter an, dass die Anleger während der Schließungsphase nicht frei über ihr Geld verfügen könnten und so einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt seien. Auch der Handel der Anteile an der Börse sei kein gleichwertiger Ersatz für die Rückgabe.

„Das haben die Anleger des Allianz Flexi Immo in den vergangenen drei Jahren schon selbst zu spüren bekommen. Auch wenn es sich hier um einen Dachfonds und nicht um einen offenen Immobilienfonds handelt, sind die Anleger dem gleichen Schließungsrisiko ausgesetzt. Daher dürfte sich die Rechtsprechung des BGH auch auf den Allianz Flexi Immo anwenden lassen. Ob die Banken ihre Aufklärungspflicht verletzt und sich dadurch schadensersatzpflichtig gemacht haben, muss immer im Einzelfall geprüft werden“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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