Anhörung gegen die Volkswagen AG vor dem OLG Braunschweig
10.09.2018, Autor: Herr Roman Podhorsky / Lesedauer ca. 1 Min. (102 mal gelesen)
Die mündlichen Verhandlungen geschädigter Aktionäre gegen die Volkswagen AG beginnen
Seit dem 10.09.2018 wird in Braunschweig vor dem Oberlandesgericht im Verfahren von geschädigten Aktionären gegen die Volkswagen AG verhandelt. Nach derzeitigem Kenntnisstand deuten eine Vielzahl von Medienberichten auf belastende Aussagen von beteiligten Mitarbeitern hin. Folglich dürfte sich eine Verteidigung des VW-Konzerns gegen die Ansprüche der Kapitalanleger als schwierig erweisen. Bislang hat VW im Rahmen der Klageerwiderung nur pauschal zu den Vorwürfen Stellung genommen.
Volkswagen spielt auf Zeit
In der Vergangeheit ist es Volkswagen gelungen, den Prozess durch eine Vielzahl von Fristverlängerungen zu verschleppen. Aktionäre, die ihre Ansprüche bislang noch nicht gerichtlich angemeldet haben, können noch bis Ende 2018 von der Volkswagen AG Schadensersatz verlangen. Eine anwaltliche Vertretung im Klageverfahren und im Musterverfahren gegen VW ist zwingend erforderlich.
Möglichkeit der Klageeinreichung bis zum 31.12.2018
Bis zum Ende des Jahres 2018 können am Klageverfahren beteiligte Aktionäre von der Volkswagen AG Schadensersatz verlangen. Hierbei gibt es die Möglichkeit zwischen der Rückgängigmachung des Kaufs der Wertpapiere und einem pauschalisierten Schadensersatz von 61,80 EUR je Aktie zu wählen.
Gerne nehme ich zu Ihren konkreten Einzelfall im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung Stellung.
Seit dem 10.09.2018 wird in Braunschweig vor dem Oberlandesgericht im Verfahren von geschädigten Aktionären gegen die Volkswagen AG verhandelt. Nach derzeitigem Kenntnisstand deuten eine Vielzahl von Medienberichten auf belastende Aussagen von beteiligten Mitarbeitern hin. Folglich dürfte sich eine Verteidigung des VW-Konzerns gegen die Ansprüche der Kapitalanleger als schwierig erweisen. Bislang hat VW im Rahmen der Klageerwiderung nur pauschal zu den Vorwürfen Stellung genommen.
Volkswagen spielt auf Zeit
In der Vergangeheit ist es Volkswagen gelungen, den Prozess durch eine Vielzahl von Fristverlängerungen zu verschleppen. Aktionäre, die ihre Ansprüche bislang noch nicht gerichtlich angemeldet haben, können noch bis Ende 2018 von der Volkswagen AG Schadensersatz verlangen. Eine anwaltliche Vertretung im Klageverfahren und im Musterverfahren gegen VW ist zwingend erforderlich.
Möglichkeit der Klageeinreichung bis zum 31.12.2018
Bis zum Ende des Jahres 2018 können am Klageverfahren beteiligte Aktionäre von der Volkswagen AG Schadensersatz verlangen. Hierbei gibt es die Möglichkeit zwischen der Rückgängigmachung des Kaufs der Wertpapiere und einem pauschalisierten Schadensersatz von 61,80 EUR je Aktie zu wählen.
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