ARAG Lebensversicherung AG - Erhöhung der Erlebensfallsumme um 100%

05.09.2018, Autor: Herr Dierk Meinrenken / Lesedauer ca. 2 Min. (224 mal gelesen)
Bei bestimmten Produkten der ARAG Lebensversicherungs-AG besteht die Möglichkiet, eine Erhöhung der Erlebensfallsumme um 100% (sprich eine Verdoppelung der vereinbaren Leistung) zu erlangen.

Die ARAG Lebensversicherung-AG ist von der Frankfurter Leben-Gruppe im Juli 2017 übernommen worden und firmiert nun unter dem Namen Frankfurt Münchener Lebensversicherung. Mitgeteilt wird dazu, dass sich an dem vorherigen Vertrag nichts ändert. Hier ist es also möglich, auch weiterhin - nun gegenüber der Frankfurt Münchener Lebensversicherung AG - die doppelte Erlebensfallsumme (also eine 100%ige Erhöhung der Erlebensfallsumme) geltend zu machen, wenn der Vertrag über 26 Jahre bestand oder besteht und man den Vertrag unter der Voraussetzung abgeschlossen hatte, dass die Klausel zur Überschussbeteiligung als Grundlage des Abschluss des Vertrages gilt (so das Landgericht Frankfurt/Oder).

 
Die ARAG Lebensversicherungs-AG hat in den Jahren 1990 und dann nach Neukunden damit geworben, dass ihnen ein Produkt angeboten wurde, bei dem die Versicherungsnehmer im Erlebensfall die doppelte Versicherungssumme kassieren können. Dies war dann gerade bei den vielen Hausbesuchen, die erfolgten, für viele Versicherungsnehmer der Grund, bei der ARAG Lebensversicherungs-AG eine Lebensversicherung mit dem vorgeschlagenen Tarif A3WD bzw. A3MD abzuschließen.

Grundlage für die von den Versicherungsvertretern vorgelegten Berechnungsmethoden ist insbesondere ein Beiblatt zu den Unterlagen, auf denen es heißt, dass in der Kapitalversicherung eine Erhöhung der Erlebensfallsumme bei Ablauf um 100 % bereits nach 26 Jahren eintritt.

Unsere Überschußbeteiligung

Kapitalversicherung

100 %    Erhöhung der Erlebensfallsumme bei Ablauf:

                Um 100% bereits nach 26 Jahren

Hat man also eine Auszahlung aus dem Versicherungsvertrag seit 2016 bekommen oder aber steht ein solche an und ist der Vertrag zu einem der oben genannten Tarife abgeschlossen, kann der Versicherungsnehmer die doppelte Erlebensfallsumme geltend machen. Er muss sich nicht darauf verweisen lassen, dass die Überschussbeteiligung in den Rentenversicherungen seit der Finanzkrise im Jahr 2007/2008 so minimal ist, dass die Renditen nicht erreicht werden konnten und hat eine wahrlich gute Geldanlage gewählt.

Hat der Versicherungsnehmer als Beispiel bei Abschluss der Versicherung eine Erlebensfallsumme von 50.000 DM (ca. 25.000 EUR) vereinbart, so bekommt dieser, sofern eben die Voraussetzungen vorliegen und die Auszahlung nach 26 Jahren erfolgt, eine Erhöhung um 100 % und bekommt weitere 25.000 EUR zum Auszahlungsbetrag angerechnet. In der Summe steht einem also bei Einzahlung auf eine Versicherung mit 25.000 EUR Kapitalwert eine Auszahlung von garantierten 50.000 EUR gegenüber - eben eine 100%ige Erhöhung der Erlebensfallsumme).
 
Hier muss sich die ARAG Lebensversicherungs-AG und damit auch die Frankfurt Münchener Lebensversicherungs-AG das im Jahre 1990 und danach ausgegebene „Werbematerial“ als Grundlage des Vertrages gemäß § 5 Abs. 3 VVG zurechnen lassen.

Dies hat bereits das Landgericht Frankfurt / Oder in einem hier geführten Verfahren rechtskräftig erkannt, dass die ARAG Lebensversicherungs-AG dem Versicherungsnehmer eine Überschussbeteiligung in Höhe von 100 % der vereinbarten Erlebensfallsumme zu zahlen ist.

Dierk Meinrenken
Fachanwalt für Versicherungsrecht