Astoria Organic Matters Fonds insolvent

17.02.2017, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (182 mal gelesen)
Ökologische, nachhaltige Kapitalanlagen sind bei Anlegern beliebt. So kam offenbar auch das Angebot der Astoria Invest AG, in industrielle Kompostierungsanlagen zu investieren und aus organischen Abfällen wertvolle Rohstoffe zu gewinnen, bei den Anlegern gut an. Doch nach der Insolvenz müssen die Anleger um ihr Geld fürchten.

Mithilfe eines innovativen Kompostierungssystems sollten organische Abfälle deutlich schneller in Naturdünger umgewandelt werden, so das Konzept der Astoria Invest AG. Zur Finanzierung legte sie die Umweltfonds Astoria Organic Matters und Astoria Organic Matters 2 auf. Für die Anleger sollte die Beteiligung nicht nur eine nachhaltige, sondern auch eine gewinnbringende Investition sein. Doch von diesem Gedanken müssen sich die Anleger wohl verabschieden. Denn inzwischen haben sowohl das Emissionshaus Astoria Invest als auch die Fondsgesellschaften sowie weitere Astoria-Gesellschaften Insolvenz angemeldet.
 

Vorläufige Insolvenzverfahren wurden am Amtsgericht Heidelberg eröffnet über:

·        Astoria Invest AG (Az.: w 51 IN 537/16)

·        Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG (Az.: z 51 IN 587/16)

·        Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG (Az.: w 51 IN 588/16)

·        Astoria Partner Management GmbH (Az.: w 51 IN 590/16)

·        Astoria Private Equity GmbH (Az.: z 51 IN 443/16)
 

„Für die Anleger könnte ihre Investition nun zum finanziellen Reinfall werden. Nach den Insolvenzen ist auch ein Totalverlust des investierten Geldes nicht auszuschließen“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Noch ist nicht klar, ob die regulären Insolvenzverfahren eröffnet werden. Dazu muss zunächst festgestellt werden, ob dafür ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist. Sollten die Insolvenzverfahren eröffnet werden, können Gläubiger ihre Forderungen anmelden. Anleger werden auf diesem Weg ihre Verluste aber kaum kompensieren können. „Es können aber auch andere rechtliche Schritte geprüft werden, um den drohenden Verlusten entgegenzutreten“, so Rechtsanwalt Kanz. In Betracht kommt z.B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. „Dazu müssen die Verkaufsprospekte und die Anlageberatung genau unter die Lupe genommen werden. Sollten beispielsweise die Prospektangaben fehlerhaft sein, können daraus ebenso Schadensersatzansprüche entstanden sein wie aus einer fehlerhaften Anlageberatung. Anleger müssen über die bestehenden Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden. Ist dies nicht geschehen, können Forderungen geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Kanz.
 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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