Atlantic MS Clara Schulte - Anleger stehen vor schwerer Entscheidung

24.11.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1053 mal gelesen)
Die Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Clara Schulte stehen vor einer schweren Entscheidung. Sie sollen Kapital nachlegen, um den Fonds aus einer wirtschaftlich schwierigen Situation zu helfen. Ansonsten droht offenbar die Insolvenz.

Die Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Clara Schulte stehen vor einer schweren Entscheidung. Sie sollen Kapital nachlegen, um den Fonds aus einer wirtschaftlich schwierigen Situation zu helfen. Ansonsten droht offenbar die Insolvenz.

Wie das „fondstelegramm“ berichtet, werden die Anleger des Schiffsfonds derzeit offenbar gebeten, frisches Kapital zu investieren. Ein bereits im September vorgelegtes Finanzierungskonzept brachte scheinbar nicht den gewünschten Erfolg. Die Insolvenz steht im Raum, da selbst ein Notverkauf des Schiffes wohl nicht für die notwendige Liquidität sorgen würde. Doch selbst wenn die Anleger Kapital nachlegen, drohen nach wie vor Verluste.

„Die Anleger sollten gut überlegen, ob sie noch weiteres Geld in einen wirtschaftlich angeschlagenen Fonds investieren wollen. Denn eine Finanzspritze ist keineswegs die Garantie dafür, dass eine nachhaltige Sanierung gelingt. Da offenbar in jedem Fall mit Verlusten zu rechnen ist, empfehle ich den Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Schadensersatzansprüche können aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Wie Fachanwalt Cäsar-Preller aus langjähriger Erfahrung weiß, wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlage beworben. „Tatsächlich erwerben die Anleger mit den Fondanteilen aber unternehmerische Beteiligungen mit allen Risiken. Die können bis zum Totalverlust des Geldes reichen“, erklärt Cäsar-Preller. Daher seien Schiffsfonds für sicherheitsorientierte Anleger auch ungeeignet. Über die Risiken ihrer Kapitalanlage hätten die Anleger im Beratungsgespräch daher auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Blieb diese Aufklärung aus, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Zudem hätte die vermittelnde Bank auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs können diese für den Anleger ein wertvoller Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein, das nicht zwangsläufig zu den Anlage-Wünschen des Anlegers passt. Bei Kenntnis der Kick-Backs wäre es daher möglicherweise erst gar nicht zu der Beteiligung an der Kapitalanlage gekommen. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, können daher Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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