Atlantic MS Clara Schulte: Schiff verkauft – Gesellschaft soll liquidi

18.05.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (839 mal gelesen)
Das Containerschiff MS Clara Schulte ist verkauft. Nun soll der Schiffsfonds Atlantic MS Clara Schulte liquidiert werden. Nach Möglichkeit ohne eine Insolvenz der Fondsgesellschaft.

Da aber nach einem Bericht von „Fonds professionell online“ der Verkauf des Schiffes nicht genug in die Kassen gespült hat, um alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu decken, ist auch noch ein Forderungsverzicht der Gläubiger nötig. „Gibt es den nicht, kann auch noch die Insolvenz drohen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Der Schiffsfonds Atlantic MS Clara Schulte hat keine Erfolgsgeschichte geschrieben. Ausschüttungen an die Anleger blieben schon seit längerer Zeit aus. Dennoch sollten sie Ende 2014 noch einmal Geld „nachschießen“, um eine Insolvenz der Gesellschaft abzuwenden. Dieser Aufforderung sind die Anleger aber offenbar nicht mehr ausreichend nachgekommen. Mit dem Verkauf des Schiffes ist das Kapitel nun beendet. „Zumindest vorerst. Sollte es doch noch zur Insolvenz kommen, droht den Anlegern nicht nur der Totalverlust ihrer Einlage, sondern möglicherweise werden sie dann vom Insolvenzverwalter auch noch aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen. Aber auch ohne Insolvenz verlief die Beteiligung an diesem Schiffsfonds für die Anleger alles andere als erfreulich. Sie haben aber auch nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen“, so Cäsar-Preller.

Entscheidend für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn Schiffsfonds wurden häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen beworben. „Das Gegenteil ist aber der Fall. Schiffsfonds sind diversen Risiken ausgesetzt und auf Grund ihres spekulativen Charakters auch nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet. Bei einer derartigen Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, begründet das ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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