Atlantic MS Hammonia Pescara im vorläufigen Insolvenzverfahren

19.12.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (336 mal gelesen)
Eine ruhige Vorweihnachtszeit sieht anders aus: Die Anleger des Schiffsfonds MS Hammonia Pescara von Atlantic müssen eine Hiobsbotschaft verkraften. Die Fondsgesellschaft ist insolvent.

Das Amtsgericht Hamburg hat am 7. Dezember das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS Hammonia Pescara Schiffahrts GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 67g IN 480/16).

Für die Anleger steht nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens viel auf dem Spiel. Ihnen drohen nun hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage. Das hatten sich die Anleger sicherlich ganz anders vorgestellt, als sie sich an dem im September 2008 vom Emissionshaus Atlantic aufgelegten Schiffsfonds beteiligten. „Die Erfahrung zeigt, dass in den Anlageberatungsgesprächen häufig wahre Wunderdinge versprochen wurden. In etwa nach dem Motto: Rendite ohne Risiko. Doch das ist ein Trugschluss“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Denn Schiffsfonds sind in der Regel spekulative Geldanlagen mit einer Reihe von Risiken für die Anleger. Die zeigten sich besonders in den Jahren nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008. Die Charterraten brachen ein und viele Fondsgesellschaften gerieten wirtschaftlich ins Trudeln. Die prognostizierten Ausschüttungen flossen nicht mehr an die Anleger und am Ende stand häufig die Insolvenz.

Für die Anleger des Schiffsfonds MS Hammonia Pescara sind diese Schwierigkeiten nicht neu. Ursprünglich investierte der 2008 aufgelegte Fonds in die zwei Containerschiffe MS Benjamin Schulte (heute MS Hammonia Pescara) und MS Benedict Schulte, dessen Schiffsgesellschaft schon Anfang des Jahres Insolvenzantrag stellen musste. Nur einige Monate länger konnte sich die Hammonia Pescara nun über Wasser halten.

„Für die Anleger muss die Insolvenz aber nicht den Untergang bedeuten. Sie haben die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen“, sagt Cäsar-Preller. Denn wie schon beschrieben, war die Anlageberatung häufig fehlerhaft. Die Anleger hätten in den Beratungsgesprächen auch über die bestehenden Risiken wie lange Laufzeiten, Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder die Möglichkeit des Totalverlusts umfassend aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen:

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17


E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de