Atlantic MS Hammonia Pescara: Möglichkeiten der Anleger nach Insolvenz

06.01.2017, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (207 mal gelesen)
Eine schöne Bescherung erlebten die Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Hammonia Pescara. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete noch kurz vor Weihnachten, am 22. Dezember 2016, das reguläre Insolvenzverfahren über die MS Hammonia Pescara Schiffahrts GmbH & Co. KG (Az.: 67g IN 480/16).

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann es für die Anleger des 2008 vom Emissionshaus Atlantic aufgelegten Schiffsfonds richtig teuer werden. Die Einlage, die Mindestbeteiligung betrug 15.000 Euro, könnte komplett verloren sein. „Um die drohenden Verluste abzuwenden, können die Anleger handeln und prüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Der Schiffsfonds MS Hammonia Pescara wurde im Jahr 2008 emittiert. Ursprünglich investierte die Fondsgesellschaft in die baugleichen Containerschiffe MS Benjamin Schulte (heute MS Hammonia Pescara) und MS Benedict Schulte, deren Gesellschaften nun beide insolvent sind. In den Jahren vor dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 boomte die Containerschifffahrt noch. Die Nachfrage war groß und immer mehr Schiffe wurden vom Stapel gelassen. Doch das rächte sich. Überkapazitäten und sinkende Nachfrage sorgten in Folge der Finanzkrise für einen Einbruch bei den Charterraten. Das brachte etliche Schiffsfonds in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten, die am Ende häufig in der Insolvenz mit hohen finanziellen Verlusten für die Anleger mündeten.

„Es ist jedoch keineswegs gesagt, dass die Anleger auch auf ihren Verlusten sitzenbleiben müssen“, so Rechtsanwältin Gaber. Denn gerade bei Beteiligungen an Schiffsfonds bestünden häufig gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Der Grund hierfür liegt oftmals in einer fehlerhaften Anlageberatung. Denn in den Anlageberatungsgesprächen wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditeträchtige Kapitalanlagen dargestellt, die auch für den Aufbau einer Altersvorsorge geeignet wären.„Tatsächlich handelt es sich bei Schiffsfonds aber um spekulative Geldanlagen mit einer ganzen Reihe von beträchtlichen Risiken für die Anleger“, erklärt Rechtsanwältin Gaber. Zu diesen Risiken zählen beispielsweise die langen Laufzeiten, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage. Über diese Risiken hätten die Anleger auch umfassend aufgeklärt werden müssen. „Ist diese Aufklärung ausgeblieben oder nur unzureichend erfolgt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Rechtsanwältin Gaber.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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