Auch Aufladen des Handys während der Fahrt ist rechtswidrig

22.02.2016, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 2 Min. (437 mal gelesen)
Schweigen erhöht die Verteidigungschancen: Nutzung des iPod Touch als Schlupfloch

So langsam gibt es wohl zu jeder erdenklichen Aktivität, die man mit seinem Handy während der Fahrt ausüben kann, ein Urteil. Doch leider nur selten zugunsten der Autofahrer. Das Einzige, was zurzeit wohl noch erlaubt ist, scheint das bloße Verlegen oder Aufheben des Handys und die Nutzung eines iPod Touch zu sein. Sobald allerdings die handytypischen Funktionen genutzt werden, liegt ein Gesetzesverstoß vor. Doch was fällt darunter?


Aufladen des Handys als Vorbereitungshandlung zur Benutzung
Diesmal hatten die Richter des Oberlandesgericht Oldenburg über das Aufladen des Handys zu entscheiden (Urteil vom 07.12.2015, Az.: 2 Ss OWi 290/15). Sie kamen zum Entschluss, dass auch das verboten sei. Sobald man das Handy zum Laden in die Hand nimmt, verstößt man gegen die Straßenverkehrsordnung. Dabei handelt es allerdings um einen absoluten Grenzfall: Benutzt man beim Laden die typischen Funktionen eines Handys? Es wird wohl niemanden geben, der sich ein Handy zulegt, gerade weil man es aufladen kann. Also brauchten die Gerichte eine neue Argumentation: Diesmal wird auf die Vorbereitungshandlung zur Benutzung abgestellt: Sobald man sein Handy an den Strom anschließt, bereite man es zu einer späteren Benutzung vor.

Auch hier gilt wieder der im Strafrecht altbekannte Grundsatz: Schweigen ist Gold. So sollten Betroffene besser nichts sagen und die Sache im Nachhinein von einem Experten klären lassen. Denn wird man beispielsweise von der Polizei angehalten und sagt unschuldig: „Ich wollte das Handy nicht benutzen, sondern nur kurz ans Kabel anschließen“, wird man ebenso einen Bußgeldbescheid erhalten wie beim Telefonieren während der Fahrt. Schweigt der Fahrer allerdings, gibt es Auswege. Beispielsweise ist die erlaubte Nutzung des iPod Touch ein Schlupfloch: Es besteht die Möglichkeit, dass der Beamte sich nicht mehr genau erinnern kann, ob der Angehaltene nun erlaubterweise einen iPod in der Hand hatte oder doch ein Handy. Diese Zweifel bedeuten dann für den Betroffenen den Freispruch.


Schweigen erhöht die Verteidigungschancen
Wie so häufig, wenn es um den Führerschein geht, erhöht auch hier das Schweigen wieder die Verteidigungschancen. Denn auf der Straße – vom Polizeibeamten überrumpelt – sind viele erstmal eingeschüchtert und reiten sich durch ihre eigenen Worte ins Schlamassel. Bewahrt man erstmal Ruhe und äußert sich nicht, so kann ein erfahrener Anwalt das Beste aus der verzwickten Situation machen.

Tim Geißler
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht
Tel.: 0202 245670