Audi beginnt mit Rückruf für Audi A6 und A7

14.11.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (75 mal gelesen)
Audi beginnt am 14. November mit dem Rückruf verschiedener Diesel-Modelle. Betroffen sind zunächst rund 31.200 Fahrzeuge der Modelle Audi A6 und Audi A7 Sportback der Baujahre 2015 bis 2018 mit einem 3-Liter-Dieselmotor mit 200 kW.

Die Aktion ist jedoch nur der Auftakt von insgesamt acht Rückrufen, bei denen Audi bundesweit mehr als 150.000 Diesel-Fahrzeuge der Mittel- und Oberklasse in die Werkstätten ruft, damit dort ein Software-Baustein aus der Motorsteuerung entfernt werden kann. Hintergrund der Rückrufwelle ist, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei den Fahrzeugtypen Audi A6 und Audi A7 mit 3-Liter-Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 6 unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt und im Juni den Rückruf angeordnet hat. Audi muss die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernen und hat nun für die ersten Modelle vom KBA grünes Licht erhalten.

Da der Rückruf vom KBA verpflichtend angeordnet wurde, müssen die Fahrzeughalter dem Rückruf nachkommen. Anderenfalls riskieren sie den Verlust der Zulassung für ihr Fahrzeug. Audi hat mitgeteilt, dass das Update keine negativen Auswirkungen auf den Motor, z.B. auf Verbrauch, CO2-Emissionen, Leistung oder Haltbarkeit habe. Ob diese Aussage in der Praxis Bestand hat und ob sie ausreicht, das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen, bleibt abzuwarten.

„Im Dieselskandal haben die Autobauer viel Kredit bei den Verbrauchern verspielt. Dass auch bei neueren Fahrzeugen wie dem Audi A6 und A7 mit der Abgasnorm Euro 6 offenbar noch unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden, hat das Vertrauen weiter beschädigt“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Zahlreiche Gerichte haben im VW-Abgasskandal schon entschieden, dass die Fahrzeuge durch die Abgasmanipulationen einen Mangel aufweisen und VW durch das Inverkehrbringen dieser Fahrzeuge die Verbraucher getäuscht und vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. In diesen Fällen handelte es sich um Fahrzeuge mit dem Motor EA 189, bei dem Audi-Rückruf geht es nun um Modelle mit dem größeren 3-Liter-Motor. „Auch in diesen Fällen ist davon auszugehen, dass die Käufer getäuscht und geschädigt wurden und daher Anspruch auf Schadensersatz haben. Betroffene Audi-Käufer können daher ihre rechtlichen Möglichkeiten auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
 

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