Audi setzt Rückruf fort – Weitere 64.000 Diesel müssen in die Werkstatt

11.12.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (61 mal gelesen)
Audi ruft rund 64.000 Diesel-Fahrzeuge mit V-TDI-Motoren zurück, nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das Software-Update für die betroffenen Modelle genehmigt hat.

Der Rückruf ist Teil einer Serie von acht Rückrufen, bei denen insgesamt ca. 151.000 Fahrzeuge in die Werkstätten beordert werden, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Den Rückruf hatte das KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung verpflichtend angeordnet. Der erste Rückruf begann bereits Mitte November für Modelle des Audi A6 und A7 Sportback der Baujahre 2015 bis 2018.

Von den Rückrufen betroffen sind die Modelle Audi A8 der Baujahre 2014 bis 2017, Q5 der Baujahre 2014 bis 2017, SQ5 der Baujahre 2015 bis 2017, A6 der Baujahre 2015 bis 2018 und A7 Sportback der Baujahre 2015 bis 2018. Die betroffenen Fahrzeuge mit dem 3-Liter-Dieselmotor verfügen über die Schadstoffklasse Euro 6.

Nach Angaben von Audi soll das Update keine negativen Auswirken auf den Verbrauch oder Emissionen haben. Zweifel dürften bei den betroffenen Fahrzeughaltern aber bleiben. Allerdings sind sie verpflichtet, das Update aufspielen zu lassen, weil das KBA den Rückruf verpflichtend angeordnet hat. Ohne entsprechende Nachbesserung droht den Fahrzeugen der Verlust der Zulassung.

„Von dem Rückruf sind junge Diesel-Fahrzeuge bis ins Baujahr 2018 betroffen, weil offenbar immer noch unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Das Vertrauen der Verbraucher dürfte weiteren Schaden genommen haben, wenn selbst neure Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 nicht wirklich ,sauber‘ sind“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Durch die Abgasmanipulationen haben Diesel-Fahrzeuge ohnehin schon beträchtlich an Wert verloren. „Dieser Trend dürfte sich angesichts immer neuer Meldungen über unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung weiter fortsetzen“, so Cäsar-Preller. 

Der erfahrene Rechtsanwälte ist allerdings überzeugt, dass sich die betroffenen Fahrzeughalter wehren und Schadensersatzansprüche geltend machen können. Im VW-Abgasskandal haben bereits zahlreiche Gerichte verbraucherfreundlich entschieden und sehen VW in der Haftung, da die Verbraucher durch das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden seien. In diesen Fällen handelte es sich zwar um Fahrzeuge mit dem kleineren Motor des Typs EA 189. Rechtsanwalt Cäsar-Preller ist aber zuversichtlich, dass sich diese Rechtsprechung auch auf Fahrzeuge mit größeren 3-Liter-Motoren anwenden lässt: „Auch in diesen Fällen ist davon auszugehen, dass die Käufer getäuscht und geschädigt wurden und sie daher Anspruch auf Schadensersatz haben.“

 

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