Rechtstipps in der Rubrik Arbeitsrecht
Seit 1.8.2022 gibt es ein neues Nachweisgesetz. Es regelt, wie Arbeitgeber Arbeitnehmer über ihre Arbeitsbedingungen informieren müssen. Dies gilt unabhängig vom Arbeitsvertrag.
Der Arbeitgeber kündigt bei einer ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Aber: Viele Kündigungen sind wegen Fehlern bei der Begründung rechtlich anfechtbar.
Auch Teilzeitbeschäftigte haben natürlich einen Anspruch auf Urlaub. Allerdings gibt es einige Besonderheiten gegenüber Vollzeitbeschäftigten. Hier erfahren Sie, was für Teilzeitarbeiter gilt.
Vor der Kündigung eines Arbeitnehmers müssen Arbeitgeber den Betriebsrat anhören – wenn es einen gibt. Durch eine fehlerhafte oder verspätete Anhörung kann die Kündigung unwirksam werden.
Kommen Angestellte nach Ablauf ihres befristeten Arbeitsverhältnisses einfach weiter zur Arbeit und duldet das der Arbeitgeber, verlängert sich das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Reicht es aber für diese sogenannte „Fortsetzung“ auch, dass ...
Schnell ist es passiert: "Ich kündige!" ruft der Arbeitnehmer im Zorn. Aber: Kann man überhaupt mündlich kündigen? Hier einige Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer für den Fall, dass das Wort "Kündigung" gefallen ist.
Ein Arbeitgeber darf nicht ohne Weiteres die private Nutzung von privaten Handys während der Arbeitszeit untersagen. Nach der Rechtsprechung muss der Betriebsrat einem Handyverbot zustimmen.
Wenn einem schwerbehinderten Arbeitnehmer gekündigt werden soll, gelten besondere Regeln und Formalien. Der Gesetzgeber will Schwerbehinderte besonders vor Kündigungen schützen.
Eine Probezeit wird heute in den meisten Arbeitsverträgen vereinbart. Während dieser Zeit gelten besondere Regeln etwa für eine Kündigung. Besonderheiten gibt es unter anderem bei befristeten Arbeitsverträgen.
Die Pflicht zum Datenschutz wird im Arbeitsalltag oft übersehen, Im Folgenden klären wir, wie Sie sich und Ihren Betrieb absichern können. Die Pflicht zum Datenschutz wird im Arbeitsalltag oft übersehen, Im Folgenden klären wir, wie Sie sich ...