Ausstieg aus Schrottimmobilien: Widerruf Darlehen Adaxio AMC GmbH

02.10.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1026 mal gelesen)
Mit Schrottimmobilien sorgte die Adaxio AMC GmbH (früher GMAC-RFC Bank bzw. Paratus AMC GmbH) für negative Schlagzeilen. „Die Rechtsprechung des BGH zum Widerruf von Immobilien eröffnet den Opfern, die auf ihren Schrottimmobilen sitzen, neue Möglichkeiten“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Mit Schrottimmobilien sorgte die Adaxio AMC GmbH (früher GMAC-RFC Bank bzw. Paratus AMC GmbH) für negative Schlagzeilen. „Die Rechtsprechung des BGH zum Widerruf von Immobilien eröffnet den Opfern, die auf ihren Schrottimmobilen sitzen, neue Möglichkeiten“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Die Adaxio AMC GmbH bzw. ihre Vorgänger gewährten ihren Kunden Kredite zur Immobilienfinanzierung. Das Problem war, dass die Immobilien zu völlig überteuerten Preisen angeboten wurden und die arglosen Verbraucher jetzt auf ihren Schrottimmobilien sitzenbleiben und weiter die Raten des Immobiliendarlehens abzahlen müssen. Aus sicheren Quellen weiß die Kanzlei Cäsar-Preller, dass ihnen nun auch noch Anschlussfinanzierungen zu Zinssätzen zwischen 5 und 6 Prozent angeboten werden. „Angesichts des derzeit niedrigen Zinsniveaus sind diese Angebote schon fast unverschämt. Allerdings gibt es rechtliche Möglichkeiten gegen die Bank vorzugehen“, erklärt Cäsar-Preller.

So gibt es inzwischen mehr Gerichtsurteile, die die Banken bei einer Vollfinanzierung in der Haftung sehen. Zumindest dann, wenn sie die Immobilien zuvor besichtigt und den Kunden nicht vor den völlig überzogenen Kaufpreisen gewarnt und stattdessen auch noch Darlehen zur Immobilienfinanzierung gegeben haben.

Mit seiner Rechtsprechung zum Widerruf von Darlehen hat der Bundesgerichtshof den Kreditnehmern nun noch eine zweite Möglichkeit eröffnet mit der gleichzeitig auch die mögliche Verjährung der Forderungen umgangen werden kann. So hat der BGH entschieden, dass Darlehen widerrufen werden können, wenn die Bank den Kunden nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichleiten belehrt hat. Schon kleine Abweichungen von der jeweils gültigen Musterwiderrufsbelehrung führen zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Die Konsequenz ist, dass die Darlehen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können, da die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde.

Für den Verbraucher kann der Widerruf zwei Vorteile mit sich bringen. Einerseits kann er durch den erfolgreichen Widerruf günstig umschulden und von den niedrigen Zinsen profitieren. Andererseits kann er die Immobilie möglicherweise sogar an die Bank übertragen ohne das Darlehen zurückzahlen zu müssen. „Das ist dann möglich, wenn beim Kredit und dem Immobilienkauf ein verbundenes Geschäft im juristischen Sinn vorliegt“, erklärt Cäsar-Preller. Dann könnte der Verbraucher auf einen Schlag seine Schulden samt Schrottimmobilie los sein.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Opfer von Schrottimmobilien.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

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