Auto bei der Audi Bank finanziert? – Geld zurück durch Widerruf

21.11.2017, Autor: Herr Christof Bernhardt / Lesedauer ca. 2 Min. (88 mal gelesen)
Auch die VW-Tochter Audi ist vom Abgasskandal nicht verschont geblieben. Zuletzt wurde z.B. der Audi A8 Diesel der Baujahre 2013 bis August 2017 in die Werkstätten zurückgerufen. Grund ist, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vermutet wird.

Es ist nicht das erste Mal, dass Audi-Fahrer die Folgen des Abgasskandals zu spüren bekommen. Schon im Sommer hatte es eine Rückrufaktion für die Modelle Audi A7 und Audi A8 der Baujahre 2009 bis 2013 gegeben. „Es ist nachvollziehbar, wenn die betroffenen Audi-Käufer die Nase voll haben und nicht einfach nur auf das Aufspielen eines Updates vertrauen wollen. Neben der Anfechtung des Kaufvertrags kann für sie der Widerruf des Autokredits eine elegante Lösung sein, um aus dem Dilemma um drohende Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge und Wertverlust der Fahrzeuge herauszukommen“, erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. 

Dabei ist der Widerruf von Autokrediten aber keineswegs davon abhängig, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Rechtsanwalt Bernhardt: „Grundsätzlich ist der Widerruf der Autofinanzierung möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Unserer Auffassung nach lassen sich diese Fehler auch in den Kreditverträgen der Audi Bank finden.“

Hat die Bank bei Kreditverträgen zur Autofinanzierung ab dem 11. Juni 2010 fehlerhafte Widerrufsinformationen verwendet oder die Pflichtangaben nicht ordnungsgemäß aufgeführt, wurde die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt. Das hat zur Folge, dass der Widerruf auch heute noch möglich ist. „Der sog. Widerrufsjoker kann nun auch Kunden der Audi Bank zu Gute kommen“, sagt Rechtsanwalt Bernhardt.

Denn wer sein Fahrzeug über einen Kredit der Audi Bank finanziert hat, hat in aller Regel ein verbundenes Geschäft abgeschlossen. Die Konsequenz ist, dass durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. „Mit anderen Worten: Der Verbraucher gibt sein Fahrzeug an die Bank zurück und erhält im Gegenzug seine bereits geleisteten Raten wieder“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Die Zinsen darf die Bank einbehalten und für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung verlangen. Lohnen dürfte sich der Widerruf in vielen Fällen dennoch.

Das gilt umso mehr, wenn das Fahrzeug ab dem 13. Juni 2014 finanziert wurde. Denn dann greift eine verbraucherfreundliche Gesetzesänderung, die dazu führen kann, dass auch die Nutzungsentschädigung entfällt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller hat schon zahlreiche Mandanten beim Widerruf von Immobiliendarlehen vertreten und bringt diese Erfahrung auch beim Widerruf von Autokrediten ein und prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Widerruf des Autokredits vorliegen.

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