Auto über Mercedes Bank finanziert? – Widerruf des Autokredits prüfen

12.12.2017, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (119 mal gelesen)
Banken müssen ihre Kunden ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehren und ihnen die notwendigen Verbraucherinformationen an die Hand geben. Sind ihnen dabei Fehler unterlaufen, ermöglicht das oft den Widerruf des Kredits. Das gilt auch für Autokredite, die z.B. die Mercedes Bank vergeben hat.

Aktuell haben die Landgerichte Berlin und Arnsberg bestätigt, dass der Widerruf von Kreditverträgen bei der VW Bank möglich ist, weil diese fehlerhaft informiert hat. „Wir sind der Auffassung, dass auch die Kreditverträge der Mercedes Bank nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sodass auch hier der Widerruf noch Jahre nach Abschluss der Autofinanzierung möglich ist“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Wird die Autofinanzierung bei der Mercedes Bank erfolgreich widerrufen, ermöglicht das eine Umfinanzierung zu einem möglicherweise günstigeren Zinssatz. Daher haben zahlreiche Verbraucher den Widerrufsjoker genutzt, um ihre Immobiliendarlehen zu widerrufen. Bei Autokrediten eröffnet sich aber noch eine ganz andere, gerade in Zeiten des Abgasskandals und Diskussionen um Fahrverbote für Diesel interessante Option. „Durch den Widerruf kann in vielen Fällen auch die Rückgabe des Pkw ermöglicht werden“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Das ist dann der Fall, wenn zwischen dem Kreditvertrag und dem Kaufvertrag ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt. Das dürfte bei vielen Autokrediten der Mercedes Bank der Fall sein. Dann werden durch einen erfolgreichen Widerruf beide Verträge rückabgewickelt. „Der Kreditvertrag muss dann nicht mehr bedient werden und der Verbraucher erhält seine bereits geleisteten Raten inklusive Anzahlung zurück. Im Gegenzug tritt er das Auto an die Bank ab“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Die Bank kann für die gefahrenen Kilometer einen Wertersatz verlangen. Aber gerade bei höherpreisigen Autos dürfte sich der Widerruf dennoch lohnen. Das gilt umso mehr angesichts der fallenden Preise für Diesel-Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

Bei Autofinanzierungen seit dem 13. Juni 2014 kann der Wertersatz dank einer verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung im Idealfall sogar ganz entfallen.

Der Widerruf eines Autokredits ist unabhängig davon möglich, ob das finanzierte Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder einen Benziner handelt. „Entscheidend sind fehlerhafte Belehrungen durch die Bank. Dennoch ist der Widerruf gerade bei Diesel-Fahrzeugen eine interessante Option“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller hat schon zahlreiche Mandanten beim Widerruf von Immobiliendarlehen vertreten und bringt diese Erfahrung auch beim Widerruf von Autokrediten ein und prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Widerruf des Autokredits vorliegen.

 

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