Autokartell – Mögliche Absprachen zur Abgasreinigung auch bei Benzinern

27.08.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (96 mal gelesen)
Schon im Sommer 2017 berichtete das Magazin „Der Spiegel“ vom Autokartell. Die fünf Autobauer VW, Daimler, BMW, Audi und Porsche sollen demnach weitreichende Absprachen, u.a. zur Abgasreinigung getroffen haben, die möglicherweise gegen das Kartellrecht verstoßen haben.

Nun berichtet der „Spiegel“, dass die Absprachen zur Abgasreinigung nicht nur Diesel-Fahrzeuge, sondern auch Benziner betroffen haben.

Das Magazin stützt sich dabei auf Informationen, die aus Untersuchungen der EU-Wettbewerbskommission hervorgehen. Demnach könnte es auch Absprachen gegeben haben, um den Einsatz von Partikelfiltern bei Benzinmotoren und schärfere Abgas-Grenzwerte durch entsprechende Lobbyarbeit in Brüssel zu vermeiden. Das Magazin zitiert aus den Protokollen: „Der Einsatz eines Partikelfilters soll beim Ottomotor unbedingt vermieden werden.“ Weiter heißt es: „Die Antriebsleiter unterstützen eine gemeinsame Vorgehensweise.“ Partikelfilter dienen dazu, den Ausstoß des gesundheitsschädlichen Feinstaubs zu reduzieren. Mit diesen Absprachen haben die Autobauer möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Zudem kann sich der Einsatz wirksamer Filtersysteme zur Feinstaub-Reduzierung sich möglicherweise um Jahre verzögert haben.

Absprachen soll es zwischen VW, Daimler, BMW, Audi und Porsche schon seit den 1990er Jahren gegeben haben. Bei Daimler und VW gab es wohl Befürchtungen, dass zumindest ein Teil der Absprachen gegen das Kartellrecht verstoßen haben könnten. Daher haben die Autobauer nach „Spiegel“-Informationen eine Selbstanzeige beim Bundeskartellamt gestellt.

„Sollte sich herausstellen, dass die Absprachen der Autohersteller gegen das Kartellrecht verstoßen, können alle Geschädigten des Kartells Schadensersatzansprüche geltend machen. Das gilt auch für mögliche illegale Absprachen bei Benzinern“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, der bereits zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertritt. Bis die Ermittlungen der Wettbewerbsbehörden abgeschlossen sind, kann allerdings noch einige Zeit vergehen. So lange müssen durch den Abgasskandal geschädigte Verbraucher nicht warten. Sie können ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen. „Zahlreiche Gerichte sehen in den Abgasmanipulationen inzwischen eine sittenwidrige Schädigung der Käufer und entscheiden zu ihren Gunsten“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
 

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