Axa Immoselect – Schadensersatzansprüche der Anleger

27.10.2017, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (128 mal gelesen)
Offene Immobilienfonds wie der Axa Immoselect gehören zu den großen Verlierern der weltweiten Finanzkrise 2008. Die Folgen bekommen die Anleger heute noch zu spüren.

Ein Blick zurück: Die globale Finanzkrise 2008 erschüttert die Märkte. Das bekommen u.a. auch offene Immobilienfonds mit voller Wucht zu spüren. Denn zu viele Anleger wollten ihre Anteile gleichzeitig zurückgeben, sodass die Fondsgesellschaften die Anteilsrücknahme aussetzen und schließen mussten. Es folgten die Abwicklung und Auflösung einiger offener Immobilienfonds.

Im Zuge der Abwicklung werden die Bestandsimmobilien der Fondsgesellschaften verkauft. Doch das gestaltete sich zum Teil aufgrund der angespannten Situation auf den Immobilienmärkten durchaus als schwierig. Dadurch wurden viele Immobilien abgewertet oder unter ihrem eigentlichen Verkehrswert verkauft. Das mussten auch die Anleger des Axa Immoselect erleben. Sie wurden zwar durch turnusmäßige Auszahlungen an den Verkaufserlösen beteiligt, doch unterm Strich blieb für die Anleger durch die niedrigen Verkaufspreise immer noch ein ordentlicher Verlust.

Der 2002 aufgelegte Axa Immoselect befindet sich noch in der Abwicklung, doch am Ende ist ein dickes Minus für die Anleger zu erwarten. Daher stellt sich die Frage, ob sie ihre Verluste durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auffangen können. „Die Banken hätten die Anleger über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Ist diese Aufklärung nur unzureichend erfolgt oder ganz ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. 

Offene Immobilienfonds waren für viele Anleger auch gerade durch die Möglichkeit, die Anteilsscheine jederzeit wieder zurückgeben zu können, interessant. Allerdings hatten die Fondsgesellschaften auch die Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen. „Das bedeutet natürlich auch ein Risiko für die Anleger, da sie dann über ihr Geld nicht frei verfügen können. Zu Recht hat der BGH 2014 entschieden, dass die Banken über dieses Schließungsrisiko aufklären müssen“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Wenn die Bank ihre Beratungspflichten verletzt hat, hat sie sich schadensersatzpflichtig gemacht. Das muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden.
 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
 

Mehr Informationen:

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de