BaFin: CFDs mit Nachschusspflicht für Privatanleger zu riskant

19.12.2016, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (263 mal gelesen)
Um private Kleinanleger zu schützen, möchte die Finanzaufsicht BaFin den Handel mit finanziellen Differenzgeschäften (CFD) einschränken. Produkte mit einer Nachschusspflicht für Anleger sollen Privatkunden nicht mehr angeboten werden dürfen.

Mit finanziellen Differenzgeschäften oder Contracts for Difference (kurz CFD) können Anleger mit einem vergleichsweise geringen Einsatz auf Kursentwicklungen von Basiswerten spekulieren. Das können z.B. Aktien, Rohstoffe oder Wechselkurse sein. Die positiven oder negativen Kursänderungen werden vom CFD nachvollzogen. Auf diese Weise können die Anleger hohe Gewinne erzielen. Auf der anderen Seite sind aber auch horrende Verluste möglich. „Bei CFDs mit Nachschusspflicht können die Anleger deutlich mehr Geld verlieren als sie überhaupt eingesetzt haben“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Diese Problematik wurde vor allem Anfang 2015 bewusst, als durch die Aufhebung des Wechselkurses zwischen Schweizer Franken und Euro der Euro erheblich an Wert verlor. Und mit ihm haben auch Anleger, die über ein CFD mit Nachschusspflicht auf den Wechselkurs spekuliert haben, viel Geld verloren.

Die BaFin kritisiert, dass dieses Verlustrisiko für die Anleger auch nicht durch Stop-Loss-Orders oder das Margin-Call-Verfahren beherrschbar sei. Häufig sei die Zeit zu kurz, um überhaupt entsprechend reagieren zu können.

Aufgrund dieses unkalkulierbaren Verlustrisikos für die Anleger will die BaFin den CFD-Handel mit Nachschusspflicht beschränken. Entsprechende Kontrakte mit Nachschusspflicht sollen Privatanlegern dann nicht mehr angeboten werden dürfen.

„Für Anleger, die mit CFDs schon viel Geld verloren haben, kommt so ein Verbot allerdings zu spät. In diesen Fällen kann aber geprüft werden, ob möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Bei derartigen spekulativen Finanzprodukten müssen die Anleger auch detailliert über die Funktionsweise und die bestehenden Risiken aufgeklärt werden“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.
 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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