Banken kassieren zu hohe Gebühren

23.09.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (387 mal gelesen)
Ein dickes Lob zollt Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der Verbraucherzentrale für ihren neuerlichen Verfahrenserfolg gegen unzulässige Bearbeitungsgebühren von Banken.

Im aktuellen Fall war waren nicht „angemessen und marktüblich“ gestaltete Gebühren abgemahnt worden. Mit Erfolg: Deutsche Banken sind angehalten die Richtlinien des Zahlungskontengesetzes einzuhalten, und daran wurden sie jetzt schmerzhaft erinnert.

Die Deutsche Bank, die Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe und die BBBank waren Verfahrensgegner der VZ. Diesen sechs Banken war stellvertretend für viele andere vorgeworfen worden, beim so genannten Basiskonto zu hohe Gebühren zu kassieren. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Davon sind insbesondere Menschen betroffen, die ohnehin schon kein Geld haben!“ Die Recherchen der VZ decken sich übrigens mit den eigenen Erfahrungen der Wiesbadener Kanzlei: „Das Urteil kann nun genutzt werden, um andere Banken an Ihre Pflichten zu erinnern!“

Im aktuellen Fall ging es um drei grundsätzliche Positionen: Um das monatliche Grundentgelt, zu hohe Kosten für Einzelposten und die Tatsache, dass die Banken auf Wunsch kein kostengünstiges Onlinekonto anbieten. Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt, der eigenen Hausbank grundsätzlich kritisch auf die Finger zu schauen: „Tricksereien mit Bearbeitungsgebühren und falschen Zinsberechnungen sind ein Milliardengeschäft für deutsche Banken: Lassen Sie sich das nicht gefallen!“

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