Bauvertrag gründlich prüfen

29.06.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (416 mal gelesen)
Verzögerungen am Bau können die Planungen des Bauherrn empfindlich stören und sorgen häufig auch dafür, dass die Kosten für das Bauvorhaben deutlich steigen. Ist die Finanzierung eng gestrickt, kann das zu einem großen Problem werden.

„Bestimmte Vereinbarungen sollten daher schon im Bauvertrag schriftlich fixiert werden“, rät Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, u.a. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Wiesbaden.

Im Bundestag wird aktuell über einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Rechte der Bauherren beraten. Viele Vereinbarungen können aber auch im Bauvertrag bereits verbindlich festgelegt werden. Dazu gehört auch ein konkretes Datum für den Einzug. „Formulierungen wie das Haus kann sechs Monate nach Baubeginn bezogen werden, sind nicht eindeutig, da der Termin für den Baubeginn nicht fix ist. Möchte der Bauherr dann beispielsweise vor Weihnachten einziehen, kann es dann doch bis Ostern dauern. Kann die Baufirma den Termin nicht halten, kann eine Vertragsstrafe festgelegt werden“, so Cäsar-Preller.

Noch wichtiger ist, dass nach einem realistischen Zahlungsplan gezahlt wird. Grundsätzlich gilt dabei der Grundsatz: Erst die Leistung, dann das Geld. Da üblicherweise nicht erst bezahlt wird, wenn das Haus fix und fertig steht und einzugsbereit ist, können Zahlungen je nach Baufortschritt vereinbart werden. „In Vorleistung sollten die Bauherren nicht gehen. Geht die Baufirma in die Insolvenz, ist das Geld weg“, warnt Cäsar-Preller.

Regelmäßige Kontrollen am Bau sind ebenso notwendig. Pfusch am Bau macht sich oft erst Jahre später bemerkbar und kann dann nur noch schwer nachgewiesen werden. Auch muss eine neue Immobilie den gesetzlichen Anforderungen und kommunalen Vorgaben entsprechen. Daher sollte der Bauherr auch auf die Übergabe sämtlicher Planungsunterlagen zusichern lassen. Mit der Übergabe des Hauses sollte der Bauherr sämtliche Unterlagen erhalten.

„Bei Bauverträgen herrscht nach wie vor wenig Transparenz. Daher ist es wünschenswert, wenn der Gesetzgeber möglichst zügig für Klarheit sorgt. Damit Bauherren auch jetzt schon möglichst große Sicherheit genießen, sollten sie den Vertrag anwaltlich überprüfen lassen, damit es kein böses Erwachen gibt. Denn ein Widerrufsrecht für Bauverträge ist quasi nicht existent“, sagt Cäsar-Preller.

Mehr Informationen:


Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de