Bearbeitungsgebühren: Bankkunden verschenken 12 Mrd. Euro ?

19.03.2015, Autor: Herr Hauke Maack / Lesedauer ca. 1 Min. (257 mal gelesen)
Nach Berechnungen in den Medien könnten Bankkunden bis zu 12. Milliarden Euro verschenken. Betroffen können Bankkunden sein, die ab 2004 Kredite bei Ihrer Bank aufgenommen haben. In vielen Verträgen sind von Banken Bearbeitungskosten ausgewiesen.

Die gesonderte Erhebung von Bearbeitungskosten ist nach bestehender höchstrichterlicher Rechtsprechung in vielen Fälle unwirksam. Nach Berechnungen in den Medien könnten dadurch den Kreditnehmern noch 12 Milliarden Euro zustehen. Das Handelsblatt hat auf Grund von eigenen Berechnungen ermittelt, dass Kunden bei ihren Banken 900 Millionen wegen unzulässiger Kreditgebühren zurückfordern würden. Demgegenüber habe die Stiftung Warentest geschätzt, daß alle Banken in Deutschland zwischen 2005 und 2013 zusammen rund 13 Milliarden Euro an den mittlerweile unzulässigen Gebühren erhoben hätten.

In zahlreichen Kreditverträgen wurde aufgenommen, dass der Bankkunde für sein Darlehen eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen habe. Die Erhebung dieser ausdrücklichen Bearbeitungkosten war zwischen Kreditnehmern und Banken längere Zeit umstritten. Nach nunmehr bestehender höchstrichterlicher Rechtsprechung ist diese Erhebung gesonderter Bearbeitungkosten unzulässig. Auf Grund der bestehenden Verjährungsregelung können alle Darlehensnehmer, die in den letzten 10 Jahren Verträge abgeschlossen haben, in denen solche Bearbeitungsgebühren vereinbart wurden, eine Rückerstattung verlangen. In unserer Kanzleipraxis gab es hier auch schon Fälle, in denen vierstellige Bearbeitungskosten zurückverlangt wurden. Darüber hinaus können Kreditnehmer auch noch Zinsen auf die zu Unrecht erhobenen Bearbeitungksoten verlangen. Die Zinsen allein können im Einzelfall auch mehrere hundert Euro betragen.

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